Anwaltlicher Marken-Schnellcheck – bis zu 5 Markennamen

199,00 € zzgl. 19% USt.*

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    Wir empfehlen die Angabe der Bezeichnung ohne Zusätze wie "www", ".de" oder "GmbH", denn diese müssen nicht als Marke geschützt werden.

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    Bitte beschreiben Sie kurz, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie die Marke verwenden wollen. Ihre Angaben dienen ausschließlich der Festlegung der Klassen und des Umfangs der Recherche.

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Keine versteckten Kosten | Inklusive Experten-Prüfung

Bis zu 5 Markennamen für Deutschland prüfen lassen
Schutzfähigkeitsprüfung und Recherche in DPMA, EUIPO und WIPO.
Ergebnis je Name: Grün, Gelb oder Rot.

Dieses Leistungspaket enthält:

  • Prüfung von bis zu 5 Markennamen für dasselbe Vorhaben.
  • Prüfung der Schutzfähigkeit und Eintragungsfähigkeit jedes eingereichten Markennamens für Deutschland.
  • Recherche nach identischen älteren Markenrechten mit Wirkung für Deutschland.
  • Recherche nach identisch enthaltenen Markennamen, bei denen Ihr Name vollständig und unverändert Bestandteil einer älteren Marke mit Wirkung für Deutschland ist.
  • Recherche nach Varianten mit maximal einem Buchstaben Unterschied – ein Buchstabe darf ersetzt, hinzugefügt oder weggelassen sein.
  • Recherche in den Registern von DPMA, EUIPO und WIPO, soweit die dort erfassten Markenrechte Wirkung für Deutschland entfalten können.
  • Klare Ampelbewertung für jeden Namen: Grün, Gelb oder Rot – jeweils mit kurzer Begründung und Handlungsempfehlung.
  • Prüfung und Recherche in bis zu 3 Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet 50,00 €.
  • Zusendung der Ergebnisse als übersichtliches PDF.
  • Bearbeitung und Erstellung der Ergebnisübersicht innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang aller für die Prüfung erforderlichen Angaben.
  • Expressbearbeitung innerhalb eines Werktages ab Eingang aller erforderlichen Angaben gegen einen Aufschlag von 50 %.
  • Support per E-Mail und Telefon/Videocall.

Diese Analyse wird durch den
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Sylvio Schiller von der Kanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB bearbeitet.

Mit der Beauftragung entsteht ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der
Wirtschaftskanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB.

Welche Register werden für die Prüfung genutzt?

Für den Deutschland-Schnellcheck recherchieren wir in folgenden Markenregistern:

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

Berücksichtigt werden Markenrechte, die Wirkung für Deutschland entfalten können. Die Recherche ist auf identische Bezeichnungen, identisch enthaltene Markennamen sowie Varianten mit maximal einem Buchstaben Unterschied begrenzt.

Eine darüber hinausgehende umfassende Ähnlichkeitsrecherche, insbesondere nach weiter entfernten klanglichen, schriftbildlichen oder begrifflichen Ähnlichkeiten, ist nicht Bestandteil des Schnellchecks.

Kategorie:

Beschreibung

Anwaltlicher Marken-Schnellcheck – bis zu 5 Markennamen

Bis zu fünf Namensideen prüfen lassen und die engere Auswahl treffen

Sie haben mehrere Namensideen und möchten wissen, welche davon für Ihr Vorhaben in die engere Auswahl kommen? Mit unserem anwaltlichen Marken-Schnellcheck lassen Sie bis zu fünf alternative Markennamen für dasselbe Waren- oder Dienstleistungsangebot gezielt vorprüfen.

Wir prüfen die grundsätzliche markenrechtliche Schutzfähigkeit Ihrer Namensideen und recherchieren nach identischen Bezeichnungen, identisch enthaltenen Namen sowie Varianten mit maximal einem Buchstaben Unterschied. Ein auf Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt bewertet die Ergebnisse. Für jeden Namen erhalten Sie eine Ampelbewertung mit kurzer Begründung und einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Der Schnellcheck unterstützt Ihre Namensauswahl. Er ist eine begrenzte Vorprüfung; für den ausgewählten Favoriten empfehlen wir vor Anmeldung oder Benutzungsaufnahme eine umfassende Markenrecherche und rechtliche Prüfung.

Für wen eignet sich der Marken-Schnellcheck?

Der Marken-Schnellcheck eignet sich besonders für Unternehmen und Dienstleister, die sich noch in der Auswahlphase befinden und mehrere mögliche Markennamen schnell und anwaltlich vorprüfen lassen möchten.

• Start-ups und Gründer, die auf der Suche nach dem passenden Markennamen sind und mehrere Namensideen vergleichen möchten.

• Agenturen, die im Rahmen von Naming-, Branding- oder Markenprojekten verschiedene Namensvorschläge für ihre Kunden rechtlich vorprüfen lassen möchten.

• Unternehmen in der Produktentwicklung, die für neue Produkte, Produktlinien oder Dienstleistungen mehrere Bezeichnungen zur Auswahl haben.

• Unternehmen vor einer Markteinführung, die ungeeignete Namenskandidaten aussortieren möchten, bevor sie in Logo, Verpackung, Website, Werbung oder weitere Markenmaßnahmen investieren.

Der Schnellcheck ist damit besonders für die frühe Phase der Namensfindung geeignet: Mehrere Kandidaten werden nach einheitlichen Kriterien geprüft und anhand einer verständlichen Ampelbewertung miteinander vergleichbar gemacht.

Was wir für Sie prüfen

Wir prüfen bis zu fünf alternative Wortmarken für dasselbe Vorhaben. Die Prüfung ist auf den Schutzbereich Deutschland ausgerichtet und erfolgt für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen.

Prüfung der Schutzfähigkeit

Für jeden Namen prüfen wir, ob er nach anwaltlicher Ersteinschätzung grundsätzlich als Marke schutzfähig ist. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die erforderliche Unterscheidungskraft, einen möglichen beschreibenden Charakter, gebräuchliche oder rein werbliche Angaben sowie sonstige naheliegende absolute Schutzhindernisse.

Identische Bezeichnungen

Wir suchen nach älteren Markenanmeldungen und eingetragenen Marken, deren Bezeichnung mit Ihrem vorgeschlagenen Namen übereinstimmt.

Identisch enthaltene Namen

Wir suchen nach älteren Marken, in denen Ihr vorgeschlagener Name vollständig und unverändert enthalten ist, etwa als Bestandteil einer längeren Bezeichnung oder Wortkombination.

Maximal ein Buchstabe Unterschied

Zusätzlich suchen wir nach Bezeichnungen, die sich durch höchstens eine der folgenden Änderungen von Ihrem eingereichten Namen unterscheiden:

  • Ein Buchstabe wurde durch einen anderen ersetzt.
  • Ein zusätzlicher Buchstabe wurde eingefügt.
  • Ein Buchstabe wurde weggelassen.

Pro Vergleich ist höchstens eine solche Änderung umfasst. Varianten mit mehreren Buchstabenänderungen sowie die Vertauschung zweier unterschiedlicher Buchstaben gehören nicht zu dieser Variantensuche.

Eine darüber hinausgehende umfassende Ähnlichkeitsrecherche, insbesondere nach weiter entfernten schriftbildlichen, klanglichen oder begrifflichen Ähnlichkeiten, ist nicht Bestandteil des Schnellchecks.

Ihr Ergebnis als Ampelsystem

Für jeden Namen erhalten Sie eine eigene anwaltliche Ersteinschätzung. Die Ampelfarbe berücksichtigt sowohl die grundsätzliche Schutzfähigkeit als auch die im vereinbarten Rechercheumfang festgestellten älteren Markenrechte.

Grün – für die engere Auswahl geeignet

Nach unserer Ersteinschätzung bestehen keine erkennbaren erheblichen Bedenken gegen die Schutzfähigkeit und im vereinbarten Rechercheumfang wurden keine relevanten Konflikthinweise für die angegebenen Waren oder Dienstleistungen festgestellt.

Der Name kommt für die weitere Auswahl infrage. Vor Anmeldung oder Benutzungsaufnahme empfehlen wir für den ausgewählten Favoriten eine umfassende Recherche und rechtliche Prüfung.

Gelb – weiterer Klärungsbedarf

Es bestehen rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Schutzfähigkeit oder es wurden ältere Marken gefunden, deren Bedeutung vor einer Anmeldung oder Benutzungsaufnahme näher geprüft werden sollte.

Wir erläutern, worin der Klärungsbedarf besteht und welche weitere Prüfung sinnvoll ist.

Rot – erhebliche rechtliche Bedenken

Nach unserer anwaltlichen Ersteinschätzung bestehen erhebliche Bedenken gegen die Schutzfähigkeit des Namens oder ein erhebliches Kollisionsrisiko aufgrund älterer Markenrechte.

Wir empfehlen, den Namen zunächst nicht weiterzuverfolgen oder vor einer Verwendung vertieft prüfen zu lassen.

Die Bewertung gilt ausschließlich für den vereinbarten Prüfungs- und Rechercheumfang für Deutschland und die beschriebenen Waren oder Dienstleistungen. Berücksichtigt werden dabei die Register von DPMA, EUIPO und WIPO, soweit die dort erfassten Markenrechte Wirkung für Deutschland entfalten können. Grün bedeutet keine Garantie für die Eintragung und keine abschließende Freigabe zur Benutzung.

Ergebnisübersicht und Bearbeitungszeit

Sie erhalten eine schriftliche Ergebnisübersicht als PDF. Für jeden der bis zu fünf Namen enthält sie die anwaltliche Einschätzung zur grundsätzlichen Schutzfähigkeit, eine Ampelbewertung der Gesamtprüfung, eine kurze individuelle Begründung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Maßgebliche Markenfunde benennen wir mit ihrer Register- oder Anmeldenummer. Außerdem dokumentieren wir den Recherchestichtag, das geprüfte deutsche Markenregister und die zugrunde gelegten Waren oder Dienstleistungen.

Bearbeitungszeit: 3 Werktage ab Eingang aller für die Prüfung erforderlichen Angaben. Bei Buchung der Expressoption erhöht sich der Preis um 50 %. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb eines Werktages ab Eingang aller für die Prüfung erforderlichen Angaben.

Deutschland-Schnellcheck und Paketumfang

Der Schnellcheck ist auf den Schutzbereich Deutschland ausgerichtet. Für die Recherche berücksichtigen wir die für Deutschland relevanten Markenrechte und recherchieren hierzu in den Registern des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Das Paket umfasst bis zu fünf alternative Markennamen für ein gemeinsam beschriebenes Waren- oder Dienstleistungsangebot. Die Recherche ist auf identische Bezeichnungen, identisch enthaltene Markennamen sowie Varianten mit maximal einem Buchstaben Unterschied begrenzt.

Im Grundpreis enthalten sind bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse wird mit 50,00 € zusätzlich berechnet. Die zusätzliche Klassenvergütung gilt für die Prüfung sämtlicher eingereichter Namen innerhalb dieses Auftrags.

Grundpreis für den Deutschland-Schnellcheck: 199,00 €.

Häufige Fragen zum Marken-Schnellcheck

Welche Angaben benötigen Sie für den Schnellcheck?

Bitte nennen Sie bis zu fünf Namensvorschläge in der gewünschten Schreibweise und beschreiben Sie möglichst konkret die Produkte oder Dienstleistungen, für die Sie die Namen verwenden möchten. Der Schnellcheck ist auf den Schutzbereich Deutschland ausgerichtet. Für die Recherche werden die Register von DPMA, EUIPO und WIPO berücksichtigt, soweit die dort erfassten Markenrechte Wirkung für Deutschland entfalten können. Fehlen Angaben für eine sinnvolle Prüfung, klären wir diese vor der Bewertung mit Ihnen.

Kann ich auch weniger als fünf Namen einreichen?

Ja. Sie können einen bis fünf alternative Namen für das gemeinsam beschriebene Vorhaben prüfen lassen.

Wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen sind enthalten?

Im Grundpreis sind bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Jede weitere Klasse wird mit 50,00 € zusätzlich berechnet.

Was bedeutet maximal ein Buchstabe Unterschied?

Bei der zusätzlichen Variantensuche darf gegenüber dem eingereichten Namen höchstens ein Buchstabe ersetzt, hinzugefügt oder weggelassen sein. Mehrere Änderungen und die Vertauschung zweier unterschiedlicher Buchstaben sind davon nicht erfasst. Daneben suchen wir nach älteren Marken, die Ihren Namen vollständig und unverändert enthalten; für diese gesonderte Suche können die älteren Marken zusätzliche Bestandteile aufweisen.

Bedeutet ein grünes Ergebnis, dass ich den Namen verwenden oder anmelden kann?

Grün bedeutet, dass nach unserer Ersteinschätzung keine erheblichen Bedenken gegen die grundsätzliche Schutzfähigkeit bestehen und wir innerhalb des vereinbarten Rechercheumfangs keine relevanten Konflikthinweise für die angegebenen Waren oder Dienstleistungen festgestellt haben. Es ist keine Garantie für die Eintragung und keine abschließende rechtliche Freigabe zur Benutzung oder Anmeldung. Für den ausgewählten Favoriten empfehlen wir vor diesen Schritten eine umfassende Recherche und rechtliche Prüfung.

Wie wird die Ampelfarbe bestimmt?

Die Bewertung berücksichtigt zwei Ebenen: die grundsätzliche Schutzfähigkeit des Namens und die anwaltliche Einordnung der innerhalb des vereinbarten Rechercheumfangs gefundenen älteren Marken. Bei älteren Rechten berücksichtigen wir insbesondere die Übereinstimmung der Zeichen, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen und die erkennbare Kennzeichnungskraft. Die Farbe ergibt sich nicht allein aus der Anzahl der Treffer oder der Zahl abweichender Buchstaben.

Was unterscheidet den Schnellcheck von einem umfassenden Markengutachten?

Der Schnellcheck dient der Vorauswahl. Er umfasst die grundsätzliche Schutzfähigkeitsprüfung, beschränkt die Recherche nach älteren Marken aber auf die beschriebenen Suchfälle. Sie erhalten eine kompakte anwaltliche Ersteinschätzung. Eine umfassende Recherche sämtlicher schriftbildlicher, klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeiten sowie eine vertiefte Kollisionsprüfung sind weiterführende Leistungen.

Wird auch die Schutz- und Eintragungsfähigkeit geprüft?

Ja. Für jeden der bis zu fünf Namen prüfen wir die grundsätzliche markenrechtliche Schutzfähigkeit für Deutschland bezogen auf die angegebenen Waren oder Dienstleistungen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, gebräuchliche oder rein werbliche Aussagen sowie sonstige naheliegende absolute Schutzhindernisse. Die Prüfung ist Bestandteil des Schnellchecks.

Welche weiteren Prüfungen sind nicht enthalten?

Geprüft werden die angegebenen Wortbezeichnungen. Eine eigenständige Bild- oder Logorecherche, Recherchen nach Unternehmenskennzeichen und anderen nicht registrierten Rechten sowie vertiefte Prüfungen der Benutzung und des Bestands älterer Marken sind nicht enthalten. Eine Markenanmeldung ist ebenfalls gesondert zu beauftragen.

Wie geht es bei Gelb oder Rot weiter?

Bei Gelb sollten die genannten Treffer oder offenen Fragen vertieft geprüft werden, bevor Sie sich festlegen. Bei Rot empfehlen wir, den Kandidaten zunächst zurückzustellen. Möchten Sie daran festhalten, ist eine gesonderte Prüfung erforderlich. Neue Namensvorschläge können Sie in einem weiteren Auftrag prüfen lassen.

So funktioniert Ihr Marken-Schnellcheck

In drei Schritten zur anwaltlichen Ampelbewertung Ihrer Namensfavoriten.

1. Namen und Vorhaben angeben

Teilen Sie uns bis zu fünf Namensvorschläge in der gewünschten Schreibweise mit. Beschreiben Sie Ihre geplanten Waren oder Dienstleistungen und wählen Sie die benötigten Waren- und Dienstleistungsklassen. Der Schnellcheck ist auf den Schutzbereich Deutschland ausgerichtet. Bis zu drei Klassen sind im Grundpreis enthalten.

2. Schutzfähigkeit prüfen, recherchieren und bewerten

Wir prüfen zunächst die grundsätzliche Schutzfähigkeit jedes Namens. Zusätzlich recherchieren wir in den Registern von DPMA, EUIPO und WIPO nach identischen Bezeichnungen, identisch enthaltenen Namen und Varianten mit maximal einem Buchstaben Unterschied, soweit die Markenrechte Wirkung für Deutschland entfalten können. Für jeden Namen erhalten Sie anschließend eine Ampelbewertung mit kurzer Begründung und Handlungsempfehlung.

3. Ampelbewertung erhalten

Sie erhalten Ihre Ergebnisübersicht als PDF mit einer gesonderten Ampelbewertung und kurzen Begründung für jeden Namen. Die Bewertung berücksichtigt sowohl die Schutzfähigkeit als auch die im vereinbarten Rechercheumfang festgestellten älteren Markenrechte. So können Sie Ihre Auswahl eingrenzen und entscheiden, welchen Kandidaten Sie vertieft prüfen lassen möchten.