Der Name ist gesetzt. Die Domain ist gekauft. Ist die Marke auch sicher?
Viele Namen entstehen heute im Dialog mit einer KI, schnell und kreativ, aber ungeprüft. Über 10.000 Gründer:innen haben genau diesen Schritt schon mit tulex nachgeholt.
Prüfen Sie Ihren Namen in DPMA, EUIPO und WIPO
Identische Treffer in Sekunden. Bei Unsicherheit führt das Ergebnis direkt zur Ähnlichkeitsrecherche oder zum anwaltlichen Kurzgutachten.
Die Gründer-Falle
Viele Namen entstehen im Dialog mit einer KI, schnell, unter Zeitdruck und oft ohne rechtlichen Blick. Genau das wird für viele KI-Start-ups zum teuren Problem, meist erst dann sichtbar, wenn Branding, Website und Investorengespräche längst laufen.
Namenskollision im überfüllten Namensraum
Kurze, englisch klingende Namen sind im Tech-Bereich beliebt und entsprechend dicht besetzt. Ohne Recherche vor der Anmeldung bleibt unklar, ob eine ältere Marke oder ein älterer Firmenname bereits im Weg steht.
Fehlende internationale Absicherung
Viele KI-Start-ups zielen von Beginn an auf den europäischen oder amerikanischen Markt. Ein deutscher Markenschutz allein reicht dann nicht aus, um den Namen dort tatsächlich zu sichern.
Ungeklärte IP-Lage bei der Finanzierung
Investoren prüfen im Rahmen der Due Diligence zunehmend, ob Markenrechte sauber und verteidigungsfähig sind. Eine ungeklärte Markenlage kann eine Finanzierungsrunde verzögern.
Vom kostenlosen Check bis zur eingetragenen Marke
Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Sie entscheiden nach jedem Ergebnis neu, wie weit Sie gehen.
So läuft eine Beauftragung ab
Formular ausfüllen
Markenname und geplante Waren oder Dienstleistungen angeben, in wenigen Minuten erledigt.
Recherche und Prüfung
Der bearbeitende Fachanwalt prüft Ihre Angaben in den relevanten Markenregistern.
Auswertung erhalten
Sie erhalten das Ergebnis mit einer klaren Handlungsempfehlung, je nach Paket innerhalb weniger Werktage.
Erfahrung, die man nicht simulieren kann
Fragen, die uns Gründer:innen am häufigsten stellen
Kann ich meine Marke schon vor der Firmengründung schützen lassen?
Ja. Die Anmeldung kann durch eine Einzelperson, eine GbR oder eine Gesellschaft in Gründung erfolgen, das DPMA verlangt keinen Handelsregistereintrag als Voraussetzung. Nach der eigentlichen Gründung lässt sich die Marke unkompliziert per Rechtsübertragung auf die neue Gesellschaft umschreiben. Der Vorteil: Sie sichern sich das Anmeldedatum, noch bevor der Firmenname notariell feststeht, und verhindern, dass in der Zwischenzeit jemand anderes denselben Namen anmeldet.
Unser Produktname enthält AI oder KI, lässt sich das überhaupt schützen?
Rein beschreibende oder gebräuchliche Begriffe wie AI, KI, Bot oder Assistant scheitern für sich genommen meist an der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Markengesetz, das Amt weist sie von Amts wegen zurück. Kombiniert mit einem eigenständigen, erfundenen Namensbestandteil oder einer prägnanten grafischen Gestaltung sieht die Sache anders aus, dann trägt der Gesamteindruck den Schutz. Ob Ihr konkreter Name diese Grenze überschreitet, lässt sich verlässlich nur im Einzelfall beurteilen, genau das ist der Kern des Kurzgutachtens.
Reicht eine deutsche Marke, wenn wir auch in anderen EU-Ländern verkaufen wollen?
Nein, eine deutsche Marke wirkt ausschließlich innerhalb Deutschlands, das Territorialitätsprinzip kennt keine automatische Ausstrahlung auf andere Länder. Wer die Erweiterung nicht sofort mitanmeldet, hat trotzdem ein Zeitfenster: Innerhalb von sechs Monaten nach der deutschen Anmeldung lässt sich das deutsche Anmeldedatum als Priorität auf eine EU-Marke übertragen. Verstreicht diese Frist, zählt nur noch das tatsächliche Anmeldedatum der EU-Marke, und ein zwischenzeitlich angemeldeter ähnlicher Name im Ausland kann die Erweiterung erschweren.
Was passiert, wenn ein englischer Name in einer anderen EU-Sprache beschreibend wirkt?
Eine Unionsmarke wird als Ganzes zurückgewiesen, wenn sie auch nur in einer der Amtssprachen der EU beschreibend oder freihaltebedürftig ist, unabhängig davon, ob sie im Deutschen oder Englischen unproblematisch wäre. Bei englischen Tech-Namen kommt das häufiger vor, als man denkt. Scheitert die EU-Anmeldung deswegen, lässt sie sich innerhalb bestimmter Fristen noch in nationale Anmeldungen für die unproblematischen Länder umwandeln, das kostet allerdings zusätzliche Gebühren und Zeit.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Nach der Einreichung prüft das Amt zunächst nur formale und absolute Schutzhindernisse, keine Kollision mit älteren Marken, das dauert je nach Auslastung einige Wochen bis wenige Monate. Danach wird die Marke veröffentlicht, es folgt eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der ältere Markeninhaber aktiv werden können. Ohne Widerspruch folgt die Eintragung meist kurz danach. Insgesamt sollten Sie beim DPMA mit vier bis sieben Monaten rechnen, bei einer Unionsmarke tendenziell etwas länger, genutzt werden darf die Marke aber schon ab dem Anmeldetag.
Wortmarke oder Wort-Bildmarke, was ist sinnvoller?
Eine Wortmarke schützt den Namen selbst, unabhängig von Schriftart, Farbe oder Logo, und ist damit die breitere, flexiblere Variante, das Erscheinungsbild lässt sich später ändern, ohne die Marke neu anzumelden. Eine Wort-Bildmarke kann helfen, wenn der reine Name für sich genommen nicht unterscheidungskräftig genug ist, die grafische Gestaltung trägt dann den Schutz mit, ändert sich das Logo später wesentlich, kann dieser Schutz aber ins Leere laufen. In der Praxis lassen sich beide Varianten oft sinnvoll kombinieren.
Vertiefende Leitfäden von tulex
Wie finde ich einen unterscheidungskräftigen Markennamen?
Sieben Schritte, Praxis-Checks und typische Fehler bei der Namensfindung, speziell für Start-ups.
LeitfadenMarkenanmeldung für Start-ups: die Schritte in Deutschland und der EU
Der vollständige Ablauf von der Recherche bis zur Eintragung, mit den Unterschieden zwischen DPMA und EUIPO.
LeitfadenGestaltung einer Wort-/Bildmarke: Was Sie wissen müssen
Schutzumfang, rechtliche Anforderungen und Checkliste für ein markenfähiges Logo.
Wer die Arbeit macht
Die Recherche auf dieser Seite stellt die tulex GmbH zur Verfügung. Sobald es um die rechtliche Bewertung oder die Anmeldung Ihrer Marke geht, übernimmt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller von der Kanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB die Bearbeitung.
Mit der Beauftragung eines Kurzgutachtens oder einer Markenanmeldung entsteht ein Mandatsvertrag unmittelbar mit der Wirtschaftskanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB, nicht mit tulex.
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