DE-Marken Widerspruch prüfen

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  • Bitte geben Sie hier die Daten für Ihren Auftrag ein:

    • Prüfen ob eine jüngere Marke oder Markenanmeldung die Rechte Ihrere Marke verletzt
    • Prüfen ob eine Verwechslungsgefahr besteht
    • klare Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen
    • Beratung und Support per Email und Telefon
    • Überprüfen eines Marken-Widerspruchs
    • Prüfen ob eine Verwechslungsgefahr besteht
    • klare Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen und die Verteidigung
    • Beratung und Support per Email und Telefon

    Bitte geben Sie uns die Informationen zu Ihrer Marke/Markenanmeldung.

    Ihrer Marke

    Ihrer Marke

    Markenamt

    DPMA

    Ihrer Marke

    Ihrer Marke


    Daten der Marke gegen die sich der Widerspruch richten soll.

    Markenamt:

    DPMA

    der zu überprüfenden Marke

    der zu überprüfenden Marke


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    Zusatzoptionen

    Sie erhalten das Ergebniss unserer Recherche und Auswertung spätestens am übernächsten Werktag

    •  schnellere Auftragsbearbeitung

    Dieses Leistungspaket umfasst nicht die Durchführung oder die Verteidigung des / gegen einen Widerspruch, sondern nur die Prüfung der Erfolgsaussichten oder Ihrer Optionen. Die weitere Tätigkeit werden wir gesondert berechnet, nachdem wir mit Ihnen über die Kosten gesprochen haben.

Dieses Leistungspaket enthält:

  • Bewertung der Verwechslungsgefahr
  • Aufzeigen der verschiedenen Optionen
  • Klare Handlungsempfehlungen
  • telefonische Beratung

 

Artikelnummer: MW_DPMA Kategorie:

Beschreibung

Widerspruch gegen die Eintragung

Wenn eine neue Marke vom DPMA eingetragen wurde beginnt mit der Veröffentlichung die 3-monatige Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser können Inhaber von älteren Rechten gegen diese neue Eintragung Widerspruch einlegen. Dabei kann der Widerspruch auf verschiedenen Schutzrechten beruhen, so z.B. ältere Marken, Firmennahmen, Unternehmenskennzeichen oder Benutzungsmarken. Entscheidend über den Erfolg des Widerspruchs ist einerseits die Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen und die Priorität des Schutzrechtes auf dem der Widerspruch basiert.

Wenn das Widerspruchsverfahren erfolgreich ist, wird die neu eingetragene Marke wieder gelöscht. In manchen Fällen einigt man sich mit dem Inhaber der jüngeren Marke im Rahmen einer Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung in der die jeweils andere Marke innerhalb festgelegter Bedingungen geduldet wird. Dies ist insbesondere eine Option, wenn ein längeres Verfahren vermieden werden soll oder ggfs. auch geschäftliche Beziehungen bestehen.

Regelmäßig fällt eine potentielle Marke bezüglich eines Widerspruchs innerhalb der 3-monatigen Frist nicht auf, daher empfehlen wir hier eine entsprechende Markenüberwachung,

Gern unterstützen wir Sie ab Eintragung ihrer Marke mit einem Markenmonitoring und informieren Sie bei entsprechenden rechtsverletzenden Neuanmeldungen und geben Ihnen entsprechende Empfehlungen.

 

 

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