Sie möchten eine internationale Marke, die weltweit geschützt ist?
Unternehmen und Einzelpersonen fragen regelmäßig nach einer „Weltmarke" bzw. einer Marke mit weltweitem Schutz. Leider müssen wir diese Anfragen enttäuschen, dess es gibt keine Möglichkeit, durch eine einzige Markenanmeldung globalen Schutz zu erreichen. Der Prozess ist komplex und erfordert sorgfältige Planung. Zudem ist der weltweite Schutz in den meisten Fällen weder möglich noch wirtschaftlich sinnvoll.
Die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung in allen Ländern können leicht die 100.000 Euro-Grenze überschreiten, zuzüglich der Kosten für Rechtsanwälte in Ländern, die nicht zur Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gehören.
Internationale Markenerweiterung
Die internationale Markenerweiterung Ihrer Marke ist aber trotzdem möglich. Es gibt zwei Optionen. Sie können einen weltweiten Schutz durch die Erweiterung Ihrer Basismarke auf verschiedene Länder über die internationale Markenorganisation (WIPO) und die direkte Anmeldung bei den Nationalen Markenämter aufbauen.
Vorteile der WIPO-Erweiterung
Der Prozess der Markenerweiterung über die WIPO ermöglicht es Ihnen, Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig anzumelden und zentral zu verwalten. Dies reduziert den Aufwand und die Kosten erheblich im Vergleich zu separaten Anmeldungen in jedem einzelnen Land. In den meisten Fällen ist Ihr deutscher Rechtsanwalt ausreichend, um den gesamten Prozess abzuwickeln.
Ein Verfahren, viele Länder
Der Prozess wird über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vereinheitlicht und relativ zentral über die WIPO in Genf durchgeführt. In einzelnen Fällen ist jedoch eine Kommunikation mit den jeweiligen nationalen Markenämtern erforderlich.
Andere Länder
Für alle weiteren Länder ist eine Anmeldung beim jeweiligen nationalen Markenamt erforderlich. In der Regel ist dabei die Beauftragung eines regionalen Rechtsanwalts notwendig. Es handelt sich um eine eigenständige Anmeldung, die beim jeweiligen nationalen Markenamt registriert werden muss.
Warum weltweiter Schutz selten wirtschaftlich sinnvoll ist
Der erhebliche Zeitaufwand und die hohen Kosten, die mit einem Markenschutz in allen Ländern verbunden sind, machen diese Maßnahme nur in wenigen Fällen sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar.
Hinzu kommen die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie für eine vorherige Recherche der Markenrechte in den jeweiligen Ländern. Die zukünftige Verwaltung und Verlängerung der Marke ist mit weiteren Kosten verbunden.
Sie planen einen internationalen Markenauftritt und wollen Ihr Produkt nicht nur in Deutschland oder der EU vertreiben?
Gerne unterstützen wir Sie dabei und erstellen Ihnen eine Aufstellung der anfallenden Kosten für eine internationale Marke. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die folgenden Fragen zu beantworten.
So läuft eine internationale Markenanmeldung über die WIPO ab
Anmeldung der Basismarke
Die Anmeldung der Marke muss zunächst in Ihrem Heimatland erfolgen. Die nationale Marke stellt die Grundlage für die internationale Anmeldung dar.
Einreichen der Anmeldung: Wir übernehmen für Sie die Einreichung Ihrer Markenanmeldung bei Ihrem nationalen oder regionalen Markenamt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Marke registriert sein oder sich im Anmeldeverfahren befinden muss, bevor Sie die internationale Anmeldung einreichen können. Idealerweise hat das Amt der Basismarke seine Prüfung abgeschlossen und die Marke ist veröffentlicht. In diesem Fall sind keine weiteren Änderungen, beispielsweise am Klassenverzeichnis, erforderlich. Zudem empfehlen wir, mit der Erstreckung zu warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Auf diese Weise kann die Sicherheit der Basismarke gewährleistet werden.
Internationale Anmeldung
a) Gerne übernehmen wir für Sie die Ausfüllung der notwendigen Formulare und stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente beigefügt sind.
b) Einreichen der internationalen Anmeldung beim Markenamt, bei dem Sie Ihre Basismarke angemeldet/registriert haben.
c) Die amtlichen Gebühren für die Weiterleitung an die WIPO sind an das Heimatamt zu entrichten.
d) Das Heimatamt überprüft die Anmeldung und leitet sie anschließend an die WIPO weiter.
Prüfung durch die WIPO
a) Die WIPO überprüft die Anmeldung auf formelle Mängel und fordert zur Zahlung der amtlichen Gebühren auf. Die Gebühren sind innerhalb von drei Monaten an die WIPO zu entrichten. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung der Marke in das Internationale Markenregister sowie die Veröffentlichung im WIPO-Gazette. Sollten seitens der WIPO Mängel festgestellt werden, werden wir zur Anpassung, insbesondere im Klassenverzeichnis, aufgefordert.
b) Sobald die Zahlung erfolgt ist und alle festgestellten formalen Mängel behoben sind, werden die nationalen Markenämter der ausgewählten Länder durch die WIPO über die Anmeldung informiert.
Prüfung durch die nationalen Markenämter
a) Die Prüfung der Anmeldung erfolgt durch jedes nationale Markenamt gemäß den eigenen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften.
b) Die nationalen Markenämter entscheiden über die Gewährung oder Ablehnung des Markenschutzes. Die Entscheidungsfrist beträgt maximal 18 Monate.
c) Sollte ein nationales Amt Einwände erheben, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen und Ihnen die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren.
Registrierung
Nach erfolgter Registrierung wird die Marke in den entsprechenden Ländern eingetragen und ist für 10 Jahre geschützt und Sie haben ein Markenschutz in dem Land.
Die Prioritätsfrist
In diesem Kontext ist die Prioritätsfrist von entscheidender Bedeutung. Die Prioritätsfrist bietet die Möglichkeit, die Priorität einer früheren nationalen oder regionalen Markenanmeldung auf eine internationale Anmeldung zu übertragen. Die Prioritätsfrist beläuft sich auf sechs Monate, gerechnet ab dem Datum der ersten Einreichung einer Markenanmeldung in einem Land.
Innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten kann der Anmelder in anderen Ländern eine Markenanmeldung einreichen und das ursprüngliche Anmeldedatum beanspruchen. Dies bedeutet, dass die spätere internationale Anmeldung Vorrang vor anderen Anmeldungen hat, die in dieser Zwischenzeit eingereicht wurden.
Bei einer nationalen Markenanmeldung und anschließender internationaler Anmeldung über die WIPO innerhalb von sechs Monaten kann das Datum der nationalen Anmeldung als Prioritätsdatum für die internationale Anmeldung beansprucht werden. Diese Regelung dient dem Schutz des Anmelders vor Konkurrenten, die innerhalb der sechsmonatigen Frist ähnliche Marken anmelden könnten.
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Wer die Arbeit macht
Die Informationen auf dieser Seite stellt die tulex GmbH zur Verfügung. Die eigentliche Prüfung, Beratung und Anmeldung übernimmt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller von der Kanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB. Mit der Beauftragung entsteht ein Mandatsvertrag unmittelbar mit der Kanzlei, nicht mit tulex.
