Beschreibung
US-Markenanmeldung mit direkter USPTO-Vertretung
Sichere USA-Markenanmeldung: Inklusive anwaltlichem Kurzgutachten
ie haben den perfekten Namen für den US-Markt – aber ist der Weg zur Eintragung auch sicher?
Eine Markenanmeldung beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) ist komplex und erfordert einen zwingend vorgeschriebenen US-Vertreter vor Ort. Unser Team aus erfahrenen deutschen Markenanwälten und unserer in den USA zugelassenen Kollegin nimmt Ihnen diesen gesamten Prozess ab.
Wir sorgen für eine strategisch fundierte und formell korrekte Anmeldung und agieren als Ihr direkter Vertreter vor dem USPTO. Für eine vorgeschaltete Risikoprüfung können Sie die für Sie passende Recherche-Tiefe (Identität oder Ähnlichkeit) optional hinzubuchen, um Ihre Investition bestmöglich zu schützen.
Ihre professionelle Markenanmeldung (Basis-Paket)
Sie haben die Risiken selbst geprüft und wünschen eine rein anwaltliche Abwicklung der Anmeldung? Unser Basic-Paket bietet Ihnen die professionelle Durchführung des komplexen US-Anmeldeprozesses durch unser deutsch-amerikanisches Anwaltsteam.
Ihre Vorteile im Überblick:- Strategische Erstellung der Unterlagen: Wir formulieren Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach den strengen Vorgaben des USPTO und beraten Sie zur optimalen Anmeldestrategie (z.B. "Intent-to-Use").
- Formell korrekte Anmeldung: Wir reichen Ihre Marke elektronisch beim US-Markenamt (USPTO) ein und vermeiden so formale Fehler, die zu Verzögerungen oder einer Zurückweisung führen können.
- Direkte Vertretung & Amtskorrespondenz: Unsere in den USA zugelassene Kollegin agiert als Ihr offizieller Vertreter und übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem USPTO, inkl. der Bearbeitung von "Office Actions".
Empfehlung: Der Basis-Sicherheits-Check (Identitätsrecherche)
Eine Anmeldung in den USA ohne jegliche Prüfung birgt das Risiko, dass Ihr Name 1:1 mit einer älteren Bundesmarke identisch ist. Ein spezialisierter Markenanwalt empfiehlt daher mindestens diesen Basis-Check, um die offensichtlichsten Konflikte vorab auszuschließen.
Ihr Mehrwert durch die Identitätsrecherche:- US-weiter Identitäts-Check: Wir prüfen Ihren Namen auf exakte Übereinstimmungen im Bundesregister des US-Markenamts (USPTO).
- Schutz vor direkten Treffern: Sie erhalten eine erste anwaltliche Bewertung der gefundenen Treffer und vermeiden so die klarsten Anmelde-Hindernisse.
- Solide erste Orientierung: Das Ergebnis dient als fundierte Indikation, um eine erste Einschätzung der Risikolage für den US-Markt zu erhalten.
Für maximale Sicherheit: Die umfassende Ähnlichkeitsrecherche
Die größte Gefahr im US-Recht geht nicht von identischen, sondern von ähnlichen Marken und ungeschriebenen "Common Law"-Rechten aus. Ein spezialisierter Markenanwalt empfiehlt für eine wirklich sichere Anmeldung daher immer die umfassende Ähnlichkeitsrecherche.
Ihr Mehrwert durch die Ähnlichkeitsrecherche:- Tiefgehende Risiko-Analyse: Die anwaltliche Analyse umfasst auch ähnlich klingende/aussehende Marken und bewertet die Gefahr von "Passing Off"-Konflikten durch unregistrierte Marken.
- Umfassende Register-Prüfung: Die Recherche umfasst das USPTO, relevante einzelstaatliche Register und internationale Marken (WIPO).
- Fundierte strategische Empfehlung: Sie erhalten ein detailliertes Gutachten mit einer klaren Risikobewertung als maximal sichere Grundlage für Ihre finale Entscheidung.
Direkte Vertretung & Amtskorrespondenz
Nach Ihrer finalen Freigabe auf Basis der Recherche-Ergebnisse (falls gebucht) übernimmt unser deutsch-amerikanisches Anwaltsteam den gesamten Anmeldeprozess beim USPTO, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Der Prozess im Überblick:- Professionelle Vorbereitung & Einreichung: Wir erstellen die rechtssicheren Anmeldeunterlagen und reichen Ihre Marke formell korrekt und elektronisch beim USPTO für Sie ein.
- Direkte Vertretung & Amtskorrespondenz: Sämtliche Kommunikation mit dem USPTO läuft über unsere in den USA zugelassene Kollegin. Die Bearbeitung aller formalen Beanstandungen des Amtes (sog. "Office Actions") ist dabei inklusive. Zusätzliche Kosten können nach Absprache nur entstehen, wenn eine inhaltliche Zurückweisung wegen Rechten Dritter eine umfangreiche Erwiderung erfordert.
- Fristenüberwachung & Zusendung der Urkunde: Wir überwachen alle wichtigen Fristen und leiten Ihnen nach erfolgreicher Eintragung Ihr offizielles "Certificate of Registration" weiter.
Die strategische Basis Ihrer US-Anmeldung
Anders als in Deutschland ist bei einer US-Anmeldung die Wahl der korrekten "Anmeldebasis" ("Filing Basis") ein entscheidender strategischer Schritt. Ein spezialisierter Markenanwalt stellt sicher, dass Sie den für Ihre Situation effizientesten und sichersten Weg zum US-Markenschutz wählen.
Die vier Anmeldebasen beim USPTO im Detail:-
1. "Use in Commerce" (Bestehende Nutzung im US-Handel): Sie nutzen Ihre Marke bereits aktiv im Handel zwischen den US-Bundesstaaten (z.B. über einen US-Online-Shop). Dies erfordert zum Zeitpunkt der Anmeldung konkrete Nutzungsnachweise.
Ideal für: Unternehmen, die bereits auf dem US-Markt aktiv sind. -
2. "Intent to Use" (Nutzungsabsicht): Sie haben die feste Absicht, die Marke in naher Zukunft in den USA zu nutzen. Die tatsächliche Nutzung muss nach der Prüfung durch das Amt nachgewiesen werden ("Statement of Use").
Ideal für: Startups, Produktneueinführungen und den geplanten Markteintritt. -
3. "Foreign Registration" (Basierend auf Auslandsregistrierung): Sie besitzen bereits eine eingetragene Marke für denselben Namen und dieselben Waren/Dienstleistungen in Ihrem Heimatland (z.B. eine deutsche oder EU-Marke).
Ideal für: Etablierte Unternehmen, die ihren Schutz auf die USA ausweiten wollen. -
4. "Foreign Application" (Basierend auf Auslandsanmeldung): Sie haben Ihre Heimatmarke innerhalb der letzten sechs Monate angemeldet. Mit dieser Basis können Sie den früheren Anmeldetag ("Priorität") auch für die USA beanspruchen.
Ideal für: Eine schnelle, internationale Expansionsstrategie.
Die Wahl der richtigen Anmeldebasis ist ein kritischer Teil unserer strategischen Beratung. Wir stellen sicher, dass Sie den für Ihre Situation effizientesten und sichersten Weg zum US-Markenschutz wählen.
Was nach der Einreichung passiert
Nachdem wir Ihre Marke beim US-Markenamt eingereicht haben, beginnt der offizielle und oft mehrmonatige Prüfungsprozess. Ein spezialisierter Markenanwalt unseres deutsch-amerikanischen Teams begleitet Sie sicher durch die folgenden, teils komplexen Phasen:
Der USPTO-Prozess im Detail:-
1. Formale & Materielle Prüfung durch das Amt: Ihr Antrag wird einem spezialisierten Prüfungsanwalt ("Examining Attorney") des USPTO zugewiesen. Dieser prüft den Antrag auf formale Korrektheit und auf inhaltliche, absolute Schutzhindernisse. Sollte der Prüfer Beanstandungen haben, fasst er diese in einer sog. "Office Action" zusammen.
Unsere Leistung: Wir analysieren die Office Action und übernehmen die vollständige anwaltliche Erwiderung, um die Beanstandungen auszuräumen. -
2. Veröffentlichung & Widerspruchsfrist: Gibt der Prüfer grünes Licht, wird Ihre Marke im offiziellen US-Markenblatt ("Official Gazette") zur Veröffentlichung freigegeben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine 30-tägige Frist, in der Inhaber älterer Rechte einen formellen Widerspruch ("Opposition") gegen Ihre Anmeldung einlegen können.
Unsere Leistung: Wir überwachen die Widerspruchsfrist und informieren Sie umgehend, falls ein Widerspruch eingelegt wird, um die Verteidigungsstrategie zu besprechen. -
3. Finale Eintragung & Urkunde: Verläuft die 30-tägige Widerspruchsfrist ohne Einwände, wird Ihre Marke offiziell in das US-Markenregister eingetragen ("Registration"). Anschließend erhalten Sie von uns Ihr offizielles "Certificate of Registration".
Hinweis: Bei "Intent-to-Use"-Anmeldungen folgt hier noch ein wichtiger Zwischenschritt (siehe Punkt 4). -
4. Besonderheit bei "Intent-to-Use"-Anmeldungen: Falls Ihre Marke auf Basis einer Nutzungsabsicht angemeldet wurde, erfolgt nach der Widerspruchsfrist noch nicht die finale Eintragung. Stattdessen stellt das USPTO eine "Notice of Allowance" aus. Ab dann haben Sie sechs Monate Zeit (verlängerbar), um die tatsächliche Nutzung der Marke im US-Handel nachzuweisen.
Anpassung an strenge USPTO-Standards: Ihr Warenverzeichnis
Das US-Markenamt (USPTO) stellt besonders strenge und spezifische Anforderungen an das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Eine einfache Übernahme aus einem deutschen oder EU-Register führt regelmäßig zu Beanstandungen (“Office Actions”).
Unser Anwaltsteam formuliert daher für Sie ein maßgeschneidertes Verzeichnis, das exakt diesen US-Vorgaben entspricht. Bereits bestehende Verzeichnisse werden von uns professionell für die US-Anmeldung angepasst, um kostspielige und zeitintensive Rückfragen von vornherein zu vermeiden.
Sollte der USPTO-Prüfer dennoch Änderungen am Verzeichnis wünschen, stimmen wir die Erwiderung mit Ihnen ab und übermitteln diese an das Amt – ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Zusätzliche Kosten: Anwalts-Honorar & Amtsgebühren
1. Amtliche Gebühren des USPTO:
Das US-Markenamt (USPTO) berechnet seine Gebühren pro Waren- und Dienstleistungsklasse. Um Ihnen maximale Flexibilität bei der Formulierung des Warenverzeichnisses zu ermöglichen, kalkulieren wir mit der Standardgebühr (“TEAS Standard”): $350 US-Dollar pro Klasse
2. Unser Honorar & weitere Kosten:
- Hinweis zur Klassenzahl: Unser Honorar für die anwaltliche Betreuung deckt die Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung in einer Klasse ab. Für jede weitere Klasse berechnen wir einen Honoraraufschlag von 25 %. Die amtlichen Gebühren des USPTO fallen in jedem Fall zusätzlich an.
- Zusätzliche Kosten bei “Intent-to-Use”-Anmeldungen: Falls Ihre Marke auf Basis einer Nutzungsabsicht angemeldet wird, können nach der Prüfung durch das Amt weitere Kosten anfallen für:
- Den Nachweis der Benutzung (“Statement of Use”):
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- Amtliche Gebühr: $100 US-Dollar pro Klasse
- Unser Honorar: 250 € zzgl. 25% je weiterer Klasse
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- Eine Fristverlängerung (falls der Nachweis noch nicht möglich ist):
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- Amtliche Gebühr: $125 US-Dollar pro Klasse (für 6 Monate)
- Unser Honorar: 100 €
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Häufige Fragen zur USA-Markenanmeldung
Reicht mein deutscher oder EU-weiter Markenschutz für die USA aus?
Nein, absolut nicht. Markenrechte sind territoriale Schutzrechte und gelten nur in dem Land oder der Region, für die sie eingetragen wurden. Ihr deutscher oder EU-weiter Markenschutz hat in den USA keine Geltung. Für einen Schutz auf dem US-Markt müssen Sie eine separate Anmeldung einreichen, die für die USA gültig ist.
Was ist der größte Unterschied zwischen einer Markenanmeldung in den USA und in Deutschland/EU?
Der wichtigste Unterschied ist das “First-to-Use”-Prinzip. In den USA können starke Markenrechte allein durch die Benutzung eines Namens im Geschäftsverkehr entstehen, noch vor einer Anmeldung. In Deutschland und der EU gilt hauptsächlich das “First-to-File”-Prinzip, bei dem der frühere Anmeldetag entscheidend ist. Dies macht die Risikoanalyse für die USA deutlich komplexer.
Benötige ich für die Anmeldung einen US-Anwalt und wie funktioniert das bei Ihnen?
Ja, das USPTO schreibt für ausländische Anmelder zwingend einen in den USA zugelassenen Anwalt als Vertreter vor. Unser Team schließt diese Lücke perfekt: Die Anmeldung wird von unserer in den USA zugelassenen Kollegin direkt beim USPTO eingereicht und betreut. Sie haben einen deutschen Ansprechpartner und gleichzeitig die erforderliche direkte Vertretung vor Ort.
Wie setzen sich die Kosten für eine US-Markenanmeldung zusammen?
Die Gesamtkosten bestehen aus zwei Hauptteilen:
- Amtliche Gebühren des USPTO: Diese werden vom US-Markenamt pro Waren- und Dienstleistungsklasse erhoben (Standard: $350 pro Klasse) und sind in US-Dollar fällig.
- Anwaltshonorar: Dieses deckt unsere komplette strategische und administrative Abwicklung ab – von der Vorbereitung bis zur finalen Eintragung.
Ihr Vorteil: Um den Prozess für Sie zu vereinfachen, übernehmen wir die Zahlung der Amtsgebühren in US-Dollar an das USPTO. Sie erhalten von uns eine transparente Gesamtrechnung und müssen sich nicht um umständliche internationale Überweisungen kümmern.
Was bedeutet “Intent-to-Use”-Anmeldung und ist das der richtige Weg für mich?
Die “Intent-to-Use”-Anmeldung ist der häufigste Weg für europäische Unternehmen. Sie ermöglicht es Ihnen, eine Marke anzumelden, die Sie zwar noch nicht in den USA nutzen, aber eine feste Nutzungsabsicht haben. So können Sie sich einen frühen Anmeldetag sichern. Die tatsächliche Nutzung muss dann innerhalb bestimmter Fristen nach der Prüfung durch das Amt nachgewiesen werden (“Statement of Use”), bevor die Marke final eingetragen wird.
Was ist eine “Office Action” vom USPTO und was passiert dann?
Eine “Office Action” ist eine formelle Beanstandung oder Rückfrage des zuständigen USPTO-Prüfers (“Examining Attorney”). Diese sind im US-Verfahren sehr häufig. Die professionelle, anwaltliche Beantwortung dieser “Office Actions” ist Teil unseres Leistungspakets und entscheidend für den Erfolg der Anmeldung.
Wie lange dauert der Anmeldeprozess in den USA ungefähr?
Der Prozess beim USPTO ist deutlich langwieriger als in Deutschland oder der EU. Selbst bei einem reibungslosen Ablauf sollten Sie von der Anmeldung bis zur finalen Eintragung mit einer Dauer von mindestens 12 bis 18 Monaten rechnen. Bei Beanstandungen (“Office Actions”) kann sich das Verfahren entsprechend verlängern.
So funktioniert Ihre USA-Markenanmeldung
In vier einfachen Schritten zu Ihrer rechtssicher registrierten Marke

Ihr Auftrag & Recherche-Wahl
Füllen Sie unser Auftragsformular aus und legen Sie die Basis für die anwaltliche Prüfung. Hier wählen Sie, ob Sie die Anmeldung mit einem optionalen Sicherheits-Check (Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherche) absichern möchten, um Risiken frühzeitig zu erkennen.

Analyse durch das deutsch-amerikanische Team
Unser deutscher Fachanwalt und unsere in den USA zugelassene Kollegin prüfen die grundsätzliche Schutzfähigkeit Ihrer Marke nach US-Recht. Falls eine Recherche beauftragt wurde, erhalten Sie eine fundierte Risiko-Analyse als strategische Grundlage für die weiteren Schritte.

Erstellung der US-Anmeldeunterlagen
Basierend auf der Strategie erstellen wir die Anmeldeunterlagen nach den strengen Vorgaben des USPTO. Dies beinhaltet die korrekte Formulierung des Warenverzeichnisses und die Wahl der passenden Anmeldebasis (z.B. “Intent-to-Use”).

Anmeldung beim USPTO & Ihre Urkunde
Nach Ihrer finalen Freigabe reicht unsere US-Kollegin die Anmeldung direkt beim USPTO ein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Amt, bearbeiten “Office Actions” und leiten Ihnen nach erfolgreicher Eintragung Ihr offizielles “Certificate of Registration” weiter.