Beschreibung
UK-Markenanmeldung: Der Anwalts-Service für den britischen Markt
Ihre Marke in Großbritannien: Sicher und professionell angemeldet
Seit dem Brexit ist der britische Markt ein eigenständiger Rechtsraum, der für den Markenschutz eine separate Anmeldung erfordert. Unser Anwalts-Service begleitet Sie sicher durch diesen Prozess.
Ein erfahrener Fachanwalt prüft Ihren Wunschnamen auf direkte Konflikte, erstellt die notwendigen Unterlagen nach britischem Recht und reicht Ihre Marke professionell beim britischen Markenamt (Intellectual Property Office – IPO) ein.
Im Anmeldepaket enthalten: Der Basis-Sicherheits-Check
Jede Markenanmeldung für Großbritannien wird von uns professionell vorbereitet. Standardmäßig führen wir eine anwaltlich begleitete Identitätsrecherche durch, um offensichtliche Risiken durch direkte 1:1-Treffer auszuschließen und eine erste Orientierung zur Schutzfähigkeit Ihrer Marke zu geben.
Ihre Vorteile im Überblick:- Professionelle Identitätsrecherche: Wir prüfen Ihren Namen auf exakte Übereinstimmungen in den Registern des britischen Markenamts (IPO) und der Weltorganisation (WIPO).
- Anwaltliche Kurzanalyse: Sie erhalten eine erste Risikobewertung der gefundenen Treffer und eine Einschätzung der grundsätzlichen Schutzfähigkeit nach britischem Recht.
- Solide erste Entscheidungsgrundlage: Das Ergebnis dient als fundierte erste Indikation, um eindeutig zu riskante Konstellationen frühzeitig zu erkennen.
Unsere Empfehlung für maximale Sicherheit: Die Ähnlichkeitsrecherche
Die größte Gefahr im britischen Markenrecht geht nicht von identischen, sondern von ähnlichen Marken aus. Ein spezialisierter Markenanwalt empfiehlt für eine wirklich sichere Anmeldung daher immer die umfassende Ähnlichkeitsrecherche, die auch diese versteckten Risiken aufdeckt.
Ihr Mehrwert durch die Ähnlichkeitsrecherche:- Tiefgehende Risiko-Analyse: Der Anwalt bewertet nicht nur den Wortlaut, sondern auch die klangliche und visuelle Ähnlichkeit, um die tatsächliche Verwechslungsgefahr nach britischem Recht zu beurteilen.
- Strategische Handlungsempfehlung: Sie erhalten ein detailliertes Gutachten mit einer klaren Risikobewertung und einer fundierten Empfehlung für Ihre finale Entscheidung.
- Umfassender Schutz vor Konflikten: Sie minimieren Ihr Risiko vor kostspieligen Widersprüchen und Abmahnungen, die aus Ähnlichkeitskonflikten resultieren – der häufigsten Ursache für Markenstreitigkeiten in UK.
Bearbeitungsdauer:
Die Auswertung inklusive Gutachten steht Ihnen innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung.
Individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:
Basierend auf den von Ihnen gemachten Angaben zu Ihren Produkten und Dienstleistungen erstellt unser Fachanwalt ein formell korrektes Verzeichnis. Wir übersetzen Ihre Beschreibung in die von der britischen Behörde (IPO) akzeptierten Begriffe und Klassifizierungen. Dies ist der entscheidende Grundstein für eine reibungslose Anmeldung ohne formale Beanstandungen.
In Verbindung mit der optionalen Ähnlichkeitsrecherche gehen wir noch einen entscheidenden Schritt weiter: Der Anwalt nutzt die Recherche-Ergebnisse, um das Verzeichnis strategisch zu optimieren. Dabei können die Waren und Dienstleistungen so formuliert werden, dass bekannte Risiken durch ähnliche Marken aktiv umschifft und Ihr Schutzbereich für den britischen Markt maximal durchsetzbar wird.
Von der Einreichung bis zur offiziellen Urkunde
Sobald die von Ihnen gewählte Risikoprüfung (Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherche) abgeschlossen ist und Sie uns Ihre finale Freigabe erteilen, übernehmen wir den gesamten offiziellen Anmeldeprozess beim britischen Intellectual Property Office (IPO).
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mit den komplexen Formularen und den spezifischen Formalitäten des britischen Amtes auseinandersetzen. Wir übernehmen die professionelle Vorbereitung und die elektronische Einreichung aller notwendigen Unterlagen für Sie.
Komplette Amtskorrespondenz & UK-Vertretung inklusive
Wir übernehmen die gesamte behördliche Kommunikation mit dem britischen Markenamt (IPO), einschließlich der Bearbeitung von formalen Rückfragen oder Beanstandungen.
Zusätzlich stellen wir für Sie die vom IPO zwingend geforderte Korrespondenzanschrift in Großbritannien (“Address for Service”). Sie müssen sich also weder um die komplexe Kommunikation mit dem Amt noch um eine eigene Adresse im UK kümmern – alles ist im Paketpreis enthalten.
Was nach der Einreichung passiert
Amtliche Prüfung: Das IPO prüft Ihren Antrag auf formale Korrektheit und stellt sicher, dass Ihre Marke die rechtlichen Anforderungen an die Schutzfähigkeit erfüllt (z.B. dass sie nicht rein beschreibend ist).
Veröffentlichung & Widerspruchsfrist: Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke im britischen Markenblatt (“Trade Marks Journal”) veröffentlicht. Nun beginnt eine zweimonatige Frist (die auf drei Monate verlängert werden kann), in der Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen Ihre Eintragung einlegen könnten.
Eintragung und Ihre Markenurkunde: Verläuft die Widerspruchsfrist ohne Einwände, wird Ihre Marke offiziell in das Register eingetragen. Sie erhalten Ihre offizielle Markenurkunde vom IPO. Ab diesem Moment genießen Sie Markenschutz in ganz Großbritannien.
Zusätzliche Kosten:
Zusätzliche Kosten: Anwalts-Honorar & Amtsgebühren
Amtliche Gebühren des IPO (UK):
- Die Grundgebühr für eine Online-Anmeldung beträgt £170 (ca. 200 €). Diese deckt bereits bis zu fünf Klassen ab, wenn Sie Standardbegriffe verwenden.
- Für jede weitere Klasse fallen £50 (ca. 60 €) an.
(Die Gebühren werden in Pfund Sterling an das Amt entrichtet.)
Hinweis zu unserem Paket:
Unser Honorar deckt die anwaltliche Betreuung für die Anmeldung in bis zu drei Klassen ab. Die amtlichen Gebühren fallen zusätzlich an. Für jede weitere Klasse ab der vierten berechnen wir einen Honoraraufschlag von 20 %.
Häufige Fragen zur UK-Markenanmeldung
Gilt meine EU-Marke nach dem Brexit noch in Großbritannien?
Nein. Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Markensystems. Eine neu angemeldete Unionsmarke (EU-Marke) hat im Vereinigten Königreich keine Schutzwirkung. Um Ihre Marke in Großbritannien zu schützen, ist eine separate, nationale Markenanmeldung beim britischen Markenamt (Intellectual Property Office – IPO) zwingend erforderlich.
Warum sollte ich die Anmeldung über einen Anwalt vornehmen lassen?
Ein Anwalt stellt sicher, dass Ihre Anmeldung die strengen formalen Anforderungen des IPO erfüllt. Die anwaltliche Leistung umfasst die strategische Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach britischer Praxis und die gesamte Kommunikation mit dem Amt. Entscheidend ist auch: Wir stellen die obligatorische Korrespondenzadresse in Großbritannien, die Sie als ausländischer Anmelder zwingend benötigen.
Was prüft die im Paket enthaltene Identitätsrecherche?
Die standardmäßig enthaltene Identitätsrecherche ist ein wichtiger Basis-Sicherheits-Check. Wir prüfen dabei, ob exakt Ihr Wunschname bereits 1:1 als Marke in den für UK relevanten Registern (IPO und WIPO) eingetragen ist. Dies schließt die offensichtlichsten und direktesten Konflikte von vornherein aus.
Welchen Vorteil bietet die optionale Ähnlichkeitsrecherche in UK?
Die größte Gefahr geht nicht von identischen, sondern von ähnlichen Marken aus. Die optionale Ähnlichkeitsrecherche ist eine tiefgehende Analyse, die auch ähnlich klingende oder aussehende Marken aufdeckt. Nur so lässt sich das Risiko von kostspieligen Widersprüchen (“Oppositions”) und Rechtsstreitigkeiten, die im britischen Rechtssystem empfindlich teuer werden können, entscheidend minimieren.
Gibt es Besonderheiten im britischen Markenrecht?
Ja, eine sehr wichtige Besonderheit ist der starke Schutz nicht eingetragener Marken durch das sogenannte “Passing Off”-Recht. Ein Unternehmen kann in UK allein durch intensive Nutzung und einen guten Ruf (“Goodwill”) starke Rechte an einem Namen erwerben und Ihre Anmeldung angreifen. Dieses Risiko kann nur durch eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche und anwaltliche Bewertung eingeschätzt werden.
Benötige ich eine Adresse in Großbritannien für die Anmeldung?
Ja. Für Anmelder ohne Sitz im Vereinigten Königreich ist eine britische Korrespondenzadresse (“address for service”) für das gesamte Verfahren obligatorisch. Diese notwendige Adresse wird im Rahmen unseres Anmeldepakets von unserer Kanzlei für Sie bereitgestellt.
Wie lange dauert der Anmeldeprozess beim britischen Markenamt (IPO)?
Das IPO arbeitet vergleichsweise zügig. Wenn keine Beanstandungen oder Widersprüche von Dritten erfolgen, dauert der Prozess von der Einreichung bis zur finalen Eintragung Ihrer Marke in der Regel etwa 4 bis 6 Monate.
So funktioniert Ihre UK Markenanmeldung
In vier einfachen Schritten zu Ihrer rechtssicher registrierten Marke

Ihr Auftrag & Recherche-Wahl
Füllen Sie unser Auftragsformular aus und teilen Sie uns Ihren Wunschnamen sowie Ihr geplantes Geschäftsfeld für Großbritannien mit. Hier können Sie für maximale Sicherheit optionale Tiefen-Recherchen (z.B. Ähnlichkeitsrecherche) hinzufügen.

Anwaltliche Vorprüfung
Unser Fachanwalt führt den im Paket enthaltenen Basis-Sicherheits-Check (Identitätsrecherche) durch und prüft die grundsätzliche Schutzfähigkeit Ihrer Marke nach britischem Recht.

Erstellung der Anmeldeunterlagen
Basierend auf der Prüfung und Ihren Angaben erstellt der Anwalt das rechtssichere Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach den spezifischen Vorgaben des britischen Markenamts (IPO).

Schritt 4: Anmeldung beim IPO & Ihre Urkunde
Nach Ihrer finalen Freigabe reichen wir die Anmeldung beim IPO ein. Wir agieren als Ihre offizielle UK-Korrespondenzadresse, übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Amt und leiten Ihnen nach erfolgreicher Eintragung Ihre Markenurkunde weiter.