Firmennamen prüfen und sichern

Lassen Sie prüfen, ob Sie Ihren Firmennamen ohne Risiko verwenden können
und melden Sie ihn als Marke an.

Schützen Sie Ihren Firmennamen mit einer Markenanmeldung beim Markenamt durch einen spezialisierten Markenanwalt.

Firmenname prüfen

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Markenanmeldung Deutschland

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Wollen Sie eine Firma gründen, Ihren Firmennamen prüfen und schützen lassen?

Aus den Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, wie schwierig es sein kann, den richtigen Firmennamen für das eigene Startup oder die neue Firma zu finden. Auch bei Zusammenschlüssen oder Änderungen der Firma wird regelmäßig ein neuer Name gesucht.

Der Firmenname muss zum Unternehmen passen, für dessen Ideen und Werte stehen, einprägsam sein und gut klingen. Allein diese Punkte bedeuten bereits ordentlich kreative Energie, um mit dem passenden Vorschlag aufzuwarten. Spätestens wenn die Auswahl für einen Firmennamen getroffenen wurde, gilt es, den gefundenen Firmennamen zu prüfen. Unter rechtlichen Gesichtspunkten darf der neue Name nicht mit den Firmennamen oder Marken anderer Marktteilnehmer kollidieren.

Unsere Empfehlung ist es, eine Liste mit potentiellen Firmennamen zu erstellen, Namen zu priorisieren und eine erste grobe Recherche durchzuführen, damit der gefundene finale Vorschlag nicht zu schnell wegen offensichtlicher Kollisionen verworfen werden muss.  Dabei helfen in einem ersten Schritt die Suchmaschinen im Internet und ggfs. branchentypische Portale und Verzeichnisse. Auch hier können unsere Spezialisten Ihnen beratend zu Seite stehen.

Firmennamen sind Schutzrechte und dürfen ältere Rechte Dritter nicht verletzten. Folgende Kennzeichenrechte sind dabei zu beachten:

  • Markenrechte (registrierte und nicht registrierte);
  • Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen, Firmennamen, besondere Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebes und Werktitel)

Eine Verletzung älterer Rechte kommt in Betracht, wenn die sich gegenüberstehenden Zeichen zum Verwechseln ähnlich sind und diese auch im gleichen oder ähnlichen Marktsegment verwendet werden.

Welche Risiken bestehen?

Wenn es zu einer Verwechslungsgefahr kommt und die Schutzrechte zu ähnlich sind, besteht das Risiko einer Abmahnung und ggfs. eines Gerichtsverfahrens. Hier sind aber gar nicht die relativ hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten das größte Problem, häufig muss dann sehr schnell ein neuer Name gefunden werden. Egal zu welchem Zeitpunkt das passiert, es kommt immer unpassend. Wenn das Startup gerade gegründet und am Markt erschienen ist, sorgt der neue Name für Verwirrung und Unsicherheit, wenn das Unternehmen bereits am Markt etabliert und lange Jahre am Markt unter dem Namen auftrat, werden mit dem Namenswechsel die in Werbung und Marketing gesteckten Energie und Gelder vernichtet und gleichzeitig geht Vertrauen beim Kunden verloren. Wenn man sich mit dem Abmahnenden einigen kann und eine Übergangsfrist aushandelt, kann der Schaden vielleicht etwas verringert werden. Wenn aber ein Namenswechsel auch z.B. aufgrund einer Einstweiligen Verfügung innerhalb weniger Tage umgesetzt werden muss, ist meist von einem Totalschaden auszugehen.

Dies sollte dringend vermieden werden und – unabhängig, ob man den Firmennamen als Marke registrieren will – auf jeden Fall eine professionelle Recherche durchgeführt werden.

 

Umfang der Firmennamenrecherche

Eine Recherche zum Firmennamen sollte mindestens alle in Deutschland relevanten registrierten Marken (DPMA, EUIPO und den Internationalen Marken, die in Deutschland Schutz beanspruchen) umfassen, idealerweise ergänzt um die im Handelsregister eingetragenen Firmennamen. Unsere professionelle Recherche umfasst dabei neben identischen Namen auch phonetisch und schriftbildlich ähnliche Namen in den jeweils gewählten Registern, so bietet unsere Auswertung eine optimale Risikoanalyse.
Schwierig ist die Recherche bei nicht registrierten Schutzrechten, die kraft Benutzung Schutz beanspruchen. Ein solcher Schutz ist meist schwer nachzuweisen, kann aber im Einzelfall kritisch sein.

Häufig steht hier der Rechercheaufwand aber nicht im Verhältnis zu den Risiken. Sollten sie auch diesbezüglich eine Recherche beauftragen wollen, sprechen Sie uns an und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.

Warum soll ich meinen Firmennamen als Marke anmelden?

Die Wahl eines geeigneten Firmennamens ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Ein guter Name kann dazu beitragen, Ihre Marke zu definieren und sich von der Konkurrenz abzuheben. Die Wahl eines Namens allein reicht jedoch oft nicht aus, um Ihre geschäftlichen Interessen zu schützen. Eine wichtige Maßnahme, die Sie ergreifen können und sollten, ist die Anmeldung Ihres Firmennamens als Marke.

Nein, grundsätzlich muss der Firmenname nicht als Marke angemeldet werden. Es ist aber empfehlenswert. Eine Markenanmeldung bietet einen umfassenderen Schutz des Firmennamens und lässt insbesondere hinsichtlich der erfassten Waren und Dienstleistungen mehr Spielraum, vor allem im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen. Der Schutz des Firmennamens allein ist immer auf den Bereich beschränkt, den das Unternehmen in seiner Tätigkeit aktuell abdeckt. So können schnell Bereiche wegfallen, wenn die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen nicht (mehr) angeboten werden. Kommt es zu einer markenrechtlichen Auseinandersetzung mit einer jüngeren Marke oder einer neuen Firma, kann zum Nachweis des Markenschutzes bei einer eingetragenen Marke auf die Markenurkunde bzw. das Markenregister verwiesen werden. Kann „nur“ auf die Firma abgestellt werden, muss genau nachgewiesen werden, seit wann diese in welchem Umfang für welche Waren oder Dienstleistungen benutzt wird. Dies kann im Einzelfall sehr schwierig sein.

1. Rechtlicher Schutz: Mit der Anmeldung Ihres Firmennamens als Marke erhalten Sie für die von Ihnen gewählten Waren oder Dienstleistungen ein ausschließliches Recht an diesem Namen. Damit verhindern Sie, dass andere Unternehmen Ihren Namen verwenden und von Ihrem guten Ruf profitieren. Sollte jemand versuchen, Ihren Namen ohne Ihre Zustimmung zu verwenden, haben Sie rechtliche Mittel, um dagegen vorzugehen. Durch die Eintragung erhalten Sie eine Urkunde als Nachweis des Schutzrechts und können zudem ein breiteres Spektrum an Waren und Dienstleistungen abdecken, als dies ohne Eintragung möglich wäre. Häufig wird der Firmenname zudem nicht nur firmenmäßig zur Kennzeichnung des Unternehmens, sondern auch als Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet, so dass auch hier eine Markenanmeldung des Firmennamens zur Absicherung sinnvoll ist.
2. Wiedererkennungswert: Eine eingetragene Marke schafft Vertrauen bei Ihren Kunden. Sie signalisiert, dass Sie Ihr Geschäft ernst nehmen und bereit sind, in den Schutz Ihrer Identität zu investieren. Ein eingetragener Firmenname kann auch dazu beitragen, dass Ihre Marke besser im Gedächtnis bleibt und leichter erkannt wird.
3. Steigerung des Markenwerts: Eine eingetragene Marke kann im Laufe der Zeit an Wert gewinnen. Wenn Ihr Unternehmen erfolgreich ist und Ihr Name positiv mit Qualität und Zuverlässigkeit assoziiert wird, kann Ihre Marke zu einem wertvollen Vermögenswert werden. Dies kann sich in Form von höheren Verkaufspreisen, Partnerschaftsmöglichkeiten und Unternehmenswachstum auszahlen.
4. Änderung des Firmennamens: Sollte sich der Firmenname aufgrund von Übernahmen oder Fusionen ändern, kann nur eine Markenregistrierung den alten Namen dauerhaft sichern und somit verhindern, dass Dritte diesen verwenden und somit den Ruf ausnutzen. Wird die Firma umbenannt, geht auch das Schutzrecht aus der Firma selbst verloren und erlischt. Aus diesem Recht kann dann ohne Marke nicht verhindert werden, dass Dritte den
„alten“ Firmennamen zu benutzen.
5. internationale Expansion: Wenn Sie expandieren wollen, sei es national oder international, bietet Ihnen eine eingetragene Marke Schutz vor Markenrechtsverletzungen in anderen Regionen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihr Markenimage konsistent bleibt und nicht von Konkurrenten untergraben wird.
6. Wettbewerbsvorteil: In einem hart umkämpften Markt kann Ihnen eine eingetragene Marke einen Vorsprung verschaffen. Sie zeigt Ihren Kunden und Mitbewerbern, dass Sie auf Ihrem Gebiet führend sein wollen und bereit sind, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ihre Marke zu schützen.

Insgesamt bietet die Anmeldung Ihres geplanten Firmennamens als Marke eine Reihe von Vorteilen, die dazu beitragen können, Ihr Unternehmen zu schützen, zu stärken und auszubauen. Es ist ein wichtiger Schritt, der Ihre langfristigen Interessen schützt und Ihr Unternehmen auf dem Weg zum Erfolg unterstützt. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit einem Markenexperten oder Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um den Prozess der Markenanmeldung ordnungsgemäß durchzuführen und die Vorteile voll auszuschöpfen.

Wann ist eine Marke nicht unbedingt erforderlich?

Die Entscheidung, einen Firmennamen als Marke anzumelden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, und es gibt bestimmte Situationen, in denen es nicht sinnvoll oder notwendig ist, diesen Schritt zu unternehmen. Im Folgenden sind einige Situationen aufgeführt, in denen es sich nicht lohnt, einen Firmennamen als Marke anzumelden:

1. Lokale Tätigkeit: Wenn Ihr Unternehmen nur in einem begrenzten geografischen Gebiet tätig ist und keine Expansion in andere Regionen plant, kann der Schutz durch eine Markenanmeldung übertrieben sein. In diesem Fall kann es ausreichend sein, den Firmennamen als Geschäftsbezeichnung bei den örtlichen Behörden oder im Handelsregister eintragen zu lassen.

2. Nur lokale Kunden: Wenn Ihr Unternehmen nur lokale Kunden bedient und keine Online-Präsenz hat, ist der Schutz durch eine Markenanmeldung möglicherweise nicht erforderlich.

3. nur vorübergehende Tätigkeit: Wenn Sie Ihr Unternehmen nur für einen begrenzten Zeitraum betreiben wollen oder es sich um ein kurzfristiges Projekt handelt, können die Kosten und der Aufwand einer Markenanmeldung unverhältnismäßig sein. Ist eine Wiederholung in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen geplant, ist ein ergänzender Markenschutz sinnvoll.

4. Keine Einzigartigkeit: Wenn Ihr Firmenname allgemein und wenig einzigartig ist und keine besondere Unterscheidungskraft aufweist, kann es schwierig sein, eine Marke anzumelden und zu schützen. Beispielsweise müssen/können „Sächsische Bäckerei“ oder „Bio-Metzger“ nicht als Marke eingetragen werden.
5. keine Waren oder Dienstleistungen: Wenn Ihr Unternehmen keine Waren oder Dienstleistungen anbietet, sondern z.B. nur als Holding fungiert, ist eine Markenanmeldung unter Umständen nicht notwendig.

6. Branchen ohne Bedarf an Markenschutz: In einigen Branchen sind Marken weniger wichtig, da die Kunden hauptsächlich auf den Preis oder andere Faktoren achten oder die Kunden hauptsächlich aus dem öffentlichen Sektor kommen. In solchen Fällen kann der Nutzen einer Markenanmeldung begrenzt sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, einen Firmennamen als Marke anzumelden, von den individuellen Umständen Ihres Unternehmens abhängt. Bevor Sie diese Entscheidung treffen, ist es ratsam, einen Markenexperten oder Rechtsanwalt zu konsultieren, der Ihre spezifische Situation beurteilen kann. Sie können Ihnen dabei helfen, die Vor- und Nachteile abzuwägen und eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob die Anmeldung Ihres Firmennamens als Marke in Ihrem Fall sinnvoll ist.