Beschreibung
Markenanmeldung mit professionelle Recherche und Auswertung vom Fachanwalt
Sichere EU-Markenanmeldung: Inklusive anwaltlichem Kurzgutachten
Sie haben den perfekten Namen für Ihre Marke gefunden – aber ist er auch rechtlich sicher?
Damit Ihre Markenanmeldung beim EUIPO zum Erfolg wird und nicht an unentdeckten Risiken scheitert, haben wir die entscheidende Sicherheitsprüfung direkt in unser Paket integriert. Zentraler Bestandteil unseres Service ist das juristische Kurzgutachten: Ein spezialisierter Markenanwalt analysiert umfassend die Risiken und schützt Sie so vor kostspieligen Konflikten und einer möglichen Zurückweisung Ihres Antrags.
Was wir für Sie tun: Eine lückenlose Risikoanalyse
Auf Grundlage Ihres Markennamens und Ihrer geplanten Produkte oder Dienstleistungen führt ein spezialisierter Markenanwalt eine tiefgehende rechtliche Prüfung durch. So identifizieren wir frühzeitig mögliche Konflikte mit älteren Markenrechten.
Ihre Vorteile im Überblick:- Umfassende Recherche: Wir prüfen Ihre Marke auf Identität und Ähnlichkeit (in Schrift und Klang) in den Registern aller 27 EU-Länder sowie beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
- Professionelle Auswertung: Sie erhalten keine bloße Datenbank-Liste, sondern eine fachlich fundierte Bewertung der Ergebnisse durch einen erfahrenen Markenanwalt.
- Klares Ergebnis: Wir fassen die Analyse in einem strukturierten Kurzgutachten zusammen. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der Risiken und eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Erfolg
Das Ziel unseres Gutachtens ist es, Ihnen eine sichere Entscheidungsgrundlage zu geben. Sie erhalten eine qualifizierte Einschätzung, ob Ihr Markenname problemlos verwendbar ist.
Basierend auf der Analyse gibt Ihnen der Fachanwalt konkrete Tipps:
- Zur Auswahl des Namens: Empfehlungen zur Anpassung oder Änderung Ihres Markennamens, falls Konflikte drohen.
- Zur sicheren Nutzung: Anleitung für den rechtssicheren Einsatz Ihrer Marke im Geschäftsverkehr (z.B. auf Webseiten, Verpackungen oder in der Werbung).
- Zur Zukunftsplanung: Ratschläge zum weiteren Aufbau und zur Stärkung Ihrer Schutzrechte.
Investieren Sie in Sicherheit und starten Sie von Anfang an mit einem rechtlich geprüften Markennamen durch.
Was wir für Sie tun: Eine lückenlose Risikoanalyse
Auf Grundlage Ihres Markennamens und Ihrer geplanten Produkte oder Dienstleistungen führt ein spezialisierter Markenanwalt eine tiefgehende rechtliche Prüfung durch. So identifizieren wir frühzeitig mögliche Konflikte mit älteren Markenrechten.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Umfassende Recherche: Wir prüfen Ihre Marke auf Identität und Ähnlichkeit (in Schrift und Klang) in den Registern aller 27 EU-Länder sowie beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
- Professionelle Auswertung: Sie erhalten keine bloße Datenbank-Liste, sondern eine fachlich fundierte Bewertung der Ergebnisse durch einen erfahrenen Markenanwalt.
- Klares Ergebnis: Wir fassen die Analyse in einem strukturierten Kurzgutachten zusammen. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der Risiken und eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Erfolg
Basierend auf der Analyse gibt Ihnen der Fachanwalt konkrete Tipps:
- Zur Auswahl des Namens: Empfehlungen zur Anpassung oder Änderung Ihres Markennamens, falls Konflikte drohen.
- Zur sicheren Nutzung: Anleitung für den rechtssicheren Einsatz Ihrer Marke im Geschäftsverkehr (z.B. auf Webseiten, Verpackungen oder in der Werbung).
- Zur Zukunftsplanung: Ratschläge zum weiteren Aufbau und zur Stärkung Ihrer Schutzrechte.
Investieren Sie in Sicherheit und starten Sie von Anfang an mit einem rechtlich geprüften Markennamen durch
Bearbeitungsdauer:
Die Auswertung inklusive Gutachten steht Ihnen innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung.
Individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:
Anhand Ihrer geplanten Markennutzung sowie der Ergebnisse aus Recherche und rechtlicher Bewertung formuliert der bearbeitende Rechtsanwalt ein maßgeschneidertes Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Dabei werden ausschließlich mit dem EUIPO harmonisierte Begrifflichkeiten verwendet. Ziel ist ein klarer, rechtssicherer und durchsetzungsfähiger Markenschutz.
Von der Einreichung bis zur offiziellen Urkunde
Nachdem unser Fachanwalt die Risikoprüfung abgeschlossen und grünes Licht für Ihre Wunschmarke gegeben hat, kümmern wir uns um den gesamten offiziellen Anmeldeprozess beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mit den komplexen Formularen und Formalitäten des Amtes auseinandersetzen. Wir übernehmen die professionelle Vorbereitung und die elektronische Einreichung aller notwendigen Unterlagen für Sie.
Korrespondenz mit dem EUIPO:
Sämtliche behördliche Kommunikation mit dem EUIPO – einschließlich etwaiger Rückfragen oder Beanstandungen – wird von uns übernommen und ist im vereinbarten Preis enthalten.
Was nach der Einreichung passiert
Amtliche Prüfung: Das EUIPO prüft Ihren Antrag auf formale Korrektheit und stellt sicher, dass Ihre Marke die rechtlichen Anforderungen an die Schutzfähigkeit erfüllt (z.B. dass sie nicht rein beschreibend ist).
Veröffentlichung & Widerspruchsfrist: Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke im Markenblatt veröffentlicht. Nun beginnt eine dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen Ihre Eintragung einlegen könnten. Dank unserer umfassenden Vorabrecherche ist dieses Risiko bereits minimiert.
Eintragung und Ihre Markenurkunde: Verläuft die Widerspruchsfrist ohne Einwände, wird Ihre Marke offiziell in das Register eingetragen. Sie erhalten Ihre offizielle Markenurkunde als signierte PDF-Datei direkt vom EUIPO per E-Mail zugestellt. Ab diesem Moment genießen Sie Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zusätzliche Kosten:
Die amtlichen Gebühren des EUIPO betragen:
- 850,00 € für die Anmeldung inkl. einer Klasse
- 50,00 € für die zweite Klasse
- 150,00 € für jede weitere Klasse ab der dritten
Im Rahmen dieses Pakets ist die Anmeldung für bis zu drei Klassen enthalten. Für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 15 % auf das vereinbarte Honorar.
Häufige Fragen zur EU-Markenanmeldung
Was ist der Unterschied zwischen einer Unionsmarke und einer nationalen Marke?
Eine Unionsmarke (EU-Marke) bietet einheitlichen Markenschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz dazu gilt eine nationale Marke nur in dem Land, in dem sie registriert wurde – z. B. Deutschland beim DPMA.
Welche Länder sind durch die EU-Markenanmeldung abgedeckt?
Die Unionsmarke gilt automatisch in allen derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – darunter u. a. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Polen, Schweden und Irland.
Was passiert, wenn in Zukunft neue Länder der EU beitreten?
Die Unionsmarke erstreckt sich automatisch auch auf alle zukünftigen EU-Mitgliedstaaten – ohne zusätzlichen Antrag oder Gebühren. Sobald ein neues Land der Europäischen Union beitritt, gilt Ihre eingetragene Marke auch dort.
Bitte beachten Sie: In diesen neuen Staaten können nationale ältere Markenrechte bestehen, die den Schutz einschränken. Gern beraten wir Sie dazu individuell.
Wie lange gilt die Unionsmarke?
Die Marke ist ab dem Tag der Eintragung für 10 Jahre geschützt und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Prüft das EUIPO, ob es ähnliche Marken bereits gibt?
Nein. Das EUIPO prüft bei der Anmeldung lediglich formale Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse. Ob es bereits identische oder ähnliche ältere Marken gibt, wird vom Amt nicht automatisch geprüft. Eine eigene Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche ist daher dringend zu empfehlen – in unserem Paket ist sie enthalten.
Kann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nachträglich erweitert werden?
Nein. Nach Einreichung der Anmeldung beim EUIPO ist eine Erweiterung des Verzeichnisses nicht mehr möglich. Weder neue Klassen noch zusätzliche Waren oder Dienstleistungen können hinzugefügt werden. Umso wichtiger ist eine vorausschauende und sorgfältige Formulierung – idealerweise mit anwaltlicher Beratung.
Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?
In diesem Fall eröffnet das EUIPO ein formelles Widerspruchsverfahren. Sie werden darüber informiert und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung der Erfolgsaussichten, bei der Verteidigung gegen den Widerspruch oder ggf. bei einem taktisch sinnvollen Abgrenzungsvergleich.
So funktioniert Ihre EU-Markenanmeldung mit Kurzgutachten
In vier einfachen Schritten zu Ihrer rechtssicher registrierten Marke

Formular ausfüllen
Füllen Sie den Auftrag aus und teilen uns den Namen / das Logo und die Informationen, was Sie mit der Marken vorhaben, insbesondere welche Produkte oder Dienstleistungen mit der Marke gekennzeichnet werden sollen, mit. Hier können Sie auch ergänzende Optionen wie die Recherche nach Marken, Firmennamen oder Bildelementen auswählen.

Ähnlichkeitsrecherche &
Prüfung der Marke
Nach der Übermittlung des Auftrages wird unser Markenanwalt prüfen, ob die Marke überhaupt schutzfähig ist und eingetragen werden kann. Soweit beauftragt wird eine Recherche durchgeführt und von unserem erfahrenen Markenanwalt ausgewertet.

Auswertung & Rechercheergebnis
Sollte die Marke nicht schutzfähig ein, erhalten Sie von unserem Markenanwalt einen Hinweis mit Empfehlungen, wie Sie einen Schutz aufbauen können. Wenn eine Recherche beauftragt wurde, fast unser Markenanwalt das Ergebnis in einem Kurzgutachten zusammen und sendet Ihnen dieses Zusammen mit dem Rechercheergebnis zu. Sollten Sie dann noch Fragen haben, können Sie ihn gern per Email oder Telefon kontaktieren.

Auswertung & Rechercheergebnis
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