Markenanmeldung Europa Komplett Pro

1.249,00  zzgl. 19% USt.*

  • Bitte geben Sie hier die Daten für Ihren Auftrag ein:

    Wir empfehlen die Angabe der Bezeichnung ohne Zusätze wie "www", ".de" oder "GmbH", denn diese müssen nicht als Marke geschützt werden.

    Hier können Sie Ihre Bilddatei als jpg, png oder pdf hochladen.

    • (max file size 8 MB)

    Bitte teilen Sie uns mit, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie die Marke zukünftig verwenden wollen. Anhand Ihrer Angaben wird der bearbeitende Rechtsanwalt das amtliche Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen. Wenn Sie ergänzende Informationen oder Fragen haben, können Sie diese auch hier ergänzen.

    • Recherche nach identischen und ähnlichen Bildelementen älterer Marken
    •  Recherche im EUIPO, WIPO, nationale Markenämter aller 28 EU-Mitgliedstaaten
    • Bearbeitungszeit bis zu 5 Werktage

    Sie erhalten das Ergebniss unserer Recherche und Auswertung spätestens am nächsten Werktag

    •  schnellere Auftragsbearbeitung

    Bitte geben Sie Daten zum Markeninhaber hier ein.

    *zuzüglich amtliche Gebühren (EUIPO) für eine Klasse 850,- €, die 2. Klasse 50,- €, jede weitere Klasse 150,- €

Dieses Leistungspaket enthält:

  • Prüfung der Schutzfähigkeit und Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken bei allen nationalen Markenämtern der EU-Mitgliedstaaten, dem EUIPO und der WIPO
  • Anwaltliche Auswertung der Recherche mit Risikoanalyse und klaren Handlungsempfehlungen in einem Kurzgutachten
  • Erstellung eines individuell angepassten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Elektronische Anmeldung beim EUIPO
  • Begleitung des Eintragungsprozesses beim EUIPO inkl. Korrespondenz mit dem Amt
  • Zusendung der Markenurkunde als signierte PDF
  • Anmeldung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen
  • Support per E-Mail und Telefon/Videocall
  • Anmeldung umfasst bis zu 3 Klassen; jede weitere Klasse zzgl. 15%
Welche Markenämter werden recherchiert?
  • Österreichisches Patentamt (Österreich)
  • Amt für Geistiges Eigentum – FÖD Wirtschaft (Belgien)
  • Bulgarisches Patentamt (Bulgarien)
  • Staatliches Amt für geistiges Eigentum (Kroatien)
  • Department of Registrar of Companies and Intellectual Property (Zypern)
  • Amt für gewerbliches Eigentum – ÚPV (Tschechien)
  • Dänisches Patent- und Markenamt – DKPTO (Dänemark)
  • Estnisches Patentamt (Estland)
  • Patent- und Registrierungsamt – PRH (Finnland)
  • INPI – Nationales Institut für geistiges Eigentum (Frankreich)
  • Deutsches Patent- und Markenamt – DPMA (Deutschland)
  • Amt für gewerbliches Eigentum – OBI (Griechenland)
  • Ungarisches Amt für geistiges Eigentum – HIPO (Ungarn)
  • Intellectual Property Office of Ireland – IPOI (Irland)
  • Ufficio Italiano Brevetti e Marchi – UIBM (Italien)
  • Lettisches Patentamt – LRPV (Lettland)
  • Litauisches Patentamt – VPB (Litauen)
  • Amt für geistiges Eigentum – Wirtschaftsministerium (Luxemburg)
  • Commerce Department – Industrial Property Registrations (Malta)
  • Benelux-Büro für geistiges Eigentum – BOIP (Benelux: Niederlande, Belgien, Luxemburg)
  • Patentamt der Republik Polen – UPRP (Polen)
  • Instituto Nacional da Propriedade Industrial – INPI PT (Portugal)
  • Amt für Erfindungen und Marken – OSIM (Rumänien)
  • Amt für geistiges Eigentum – ÚPV SR (Slowakei)
  • Amt für geistiges Eigentum der Republik Slowenien (Slowenien)
  • Spanisches Patent- und Markenamt – OEPM (Spanien)
  • Patent- und Registrierungsamt – PRV (Schweden)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO (Europäische Union)
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum – WIPO (International)

Dieser Auftrag wird durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller von der Kanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB bearbeitet. Mit der Beauftragung einer Markenanmeldung entsteht ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Wirtschaftskanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB.

Artikelnummer: MA_EU_bas-1-1 Kategorie:

Beschreibung

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen, ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung oder das Logo als Unionsmarke rechtlich schutzfähig ist oder ob mit einer Zurückweisung durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zu rechnen ist. Sofern Eintragungshindernisse bestehen, erhalten Sie konkrete Empfehlungen zur Optimierung.

Juristische Ersteinschätzung der markenrechtlichen Risiken:
Auf Grundlage Ihrer Angaben (Markenname sowie vorgesehene Waren und Dienstleistungen) führen wir eine umfassende rechtliche Analyse durch. Diese basiert auf:

  • einer vollständigen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche (schriftbildlich und klanglich),

  • in den Registern aller nationalen Markenämter der 27 EU-Mitgliedstaaten,

  • sowie beim EUIPO und der WIPO.

Ziel ist es, mögliche Kollisionen mit älteren Marken frühzeitig zu identifizieren und rechtlich fundiert zu bewerten. Die Auswertung erfolgt durch einen spezialisierten Markenanwalt. Sie erhalten ein strukturiertes Kurzgutachten mit klarer Risikoanalyse und konkreten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

Bearbeitungsdauer:
Die Auswertung inklusive Gutachten steht Ihnen innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung.

Individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:
Anhand Ihrer geplanten Markennutzung sowie der Ergebnisse aus Recherche und rechtlicher Bewertung formuliert der bearbeitende Rechtsanwalt ein maßgeschneidertes Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Dabei werden ausschließlich mit dem EUIPO harmonisierte Begrifflichkeiten verwendet. Ziel ist ein klarer, rechtssicherer und durchsetzungsfähiger Markenschutz.

Einreichung und Anmeldung:
Nach Abschluss der Prüfung wird das Anmeldeformular elektronisch beim EUIPO eingereicht. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie die Markenurkunde als signierte PDF-Datei direkt vom EUIPO.

Korrespondenz mit dem EUIPO:
Sämtliche behördliche Kommunikation mit dem EUIPO – einschließlich etwaiger Rückfragen oder Beanstandungen – wird von uns übernommen und ist im vereinbarten Preis enthalten.

Datenschutz:
Alle übermittelten Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich im Rahmen des anwaltlichen Mandatsverhältnisses verarbeitet.

Zusätzliche Kosten:
Die amtlichen Gebühren des EUIPO betragen:

  • 850,00 € für die Anmeldung inkl. einer Klasse

  • 50,00 € für die zweite Klasse

  • 150,00 € für jede weitere Klasse ab der dritten

Hinweis zur Klassenzahl:
Im Rahmen dieses Pakets ist die Anmeldung für bis zu drei Klassen enthalten. Für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 15 % auf das vereinbarte Honorar.

 

Häufige Fragen zur EU-Markenanmeldung

Was ist der Unterschied zwischen einer Unionsmarke und einer nationalen Marke?

Eine Unionsmarke (EU-Marke) bietet einheitlichen Markenschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz dazu gilt eine nationale Marke nur in dem Land, in dem sie registriert wurde – z. B. Deutschland beim DPMA.

Welche Länder sind durch die EU-Markenanmeldung abgedeckt?

Die Unionsmarke gilt automatisch in allen derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – darunter u. a. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Polen, Schweden und Irland.

Was passiert, wenn in Zukunft neue Länder der EU beitreten?

Die Unionsmarke erstreckt sich automatisch auch auf alle zukünftigen EU-Mitgliedstaaten – ohne zusätzlichen Antrag oder Gebühren. Sobald ein neues Land der Europäischen Union beitritt, gilt Ihre eingetragene Marke auch dort.
Bitte beachten Sie: In diesen neuen Staaten können nationale ältere Markenrechte bestehen, die den Schutz einschränken. Gern beraten wir Sie dazu individuell.

Wie lange gilt die Unionsmarke?

Die Marke ist ab dem Tag der Eintragung für 10 Jahre geschützt und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Prüft das EUIPO, ob es ähnliche Marken bereits gibt?

Nein. Das EUIPO prüft bei der Anmeldung lediglich formale Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse. Ob es bereits identische oder ähnliche ältere Marken gibt, wird vom Amt nicht automatisch geprüft. Eine eigene Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche ist daher dringend zu empfehlen – in unserem Paket ist sie enthalten.

Kann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nachträglich erweitert werden?

Nein. Nach Einreichung der Anmeldung beim EUIPO ist eine Erweiterung des Verzeichnisses nicht mehr möglich. Weder neue Klassen noch zusätzliche Waren oder Dienstleistungen können hinzugefügt werden. Umso wichtiger ist eine vorausschauende und sorgfältige Formulierung – idealerweise mit anwaltlicher Beratung.

Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?

In diesem Fall eröffnet das EUIPO ein formelles Widerspruchsverfahren. Sie werden darüber informiert und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung der Erfolgsaussichten, bei der Verteidigung gegen den Widerspruch oder ggf. bei einem taktisch sinnvollen Abgrenzungsvergleich.