Markenanmeldung Europa Komplett Pro

1.249,00  zzgl. 19% USt.*

Leistungsübersicht

  • Umfassende Markenrecherche Prüfung auf identische und ähnliche Marken
  • Rechtliches Kurzgutachten Bewertung der Eintragungsfähigkeit
  • EU-weiter Schutz Schutz in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten
  • Anwaltsbetreuung Betreuung durch spezialisierte Anwälte
  • Bitte geben Sie hier die Daten für Ihren Auftrag ein::

    Wir empfehlen die Angabe der Bezeichnung ohne Zusätze wie "www", ".de" oder "GmbH", denn diese müssen nicht als Marke geschützt werden.

    Hier können Sie Ihre Bilddatei als jpg, png oder pdf hochladen.

    • (max file size 8 MB)

    Bitte teilen Sie uns mit, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie die Marke zukünftig verwenden wollen. Anhand Ihrer Angaben wird der bearbeitende Rechtsanwalt das amtliche Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen. Wenn Sie ergänzende Informationen oder Fragen haben, können Sie diese auch hier ergänzen.

    • Recherche nach identischen und ähnlichen Bildelementen älterer Marken
    •  Recherche im EUIPO, WIPO, nationale Markenämter aller 28 EU-Mitgliedstaaten
    • Bearbeitungszeit bis zu 5 Werktage

    Sie erhalten das Ergebniss unserer Recherche und Auswertung spätestens am nächsten Werktag

    •  schnellere Auftragsbearbeitung

    Bitte geben Sie Daten zum Markeninhaber hier ein.

    *zuzüglich amtliche Gebühren (EUIPO) für eine Klasse 850,- €, die 2. Klasse 50,- €, jede weitere Klasse 150,- €

Preis exkl. MwSt.
1.249,00  zzgl. 19% USt.*

Keine versteckten Kosten | Inklusive Experten-Prüfung

Dieses Leistungspaket enthält:

  • Prüfung der Schutzfähigkeit: Anwaltliche Bewertung der grundsätzlichen Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke in der EU.
  • Umfassende EU-weite Ähnlichkeitsrecherche: Professionelle Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in den Registern aller 27 EU-Staaten, des EUIPO und der WIPO.
  • Anwaltliches Kurzgutachten: Fundierte Risikoanalyse der Recherche-Ergebnisse mit einer klaren, strategischen Handlungsempfehlung.
  • Strategisches Warenverzeichnis: Erstellung und Abstimmung eines rechtssicheren Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, optimiert für den EU-Markt.
  • Elektronische Anmeldung beim EUIPO: Formell korrekte und schnelle Einreichung Ihrer Marke nach Ihrer finalen Freigabe.
  • Komplette Amtskorrespondenz: Übernahme der gesamten Kommunikation mit dem EUIPO, inklusive der Bearbeitung von Rückfragen und der Fristenüberwachung.
  • Zusendung der Markenurkunde: Weiterleitung Ihrer offiziellen EU-Markenurkunde (PDF) nach erfolgreicher Eintragung.
  • Bearbeitungsdauer: Vorbereitung & Anmeldung innerhalb von 5 Werktagen.
  • Klassenzahl: Anmeldung für bis zu 3 Klassen inklusive (jede weitere zzgl. 15% Honorar).
  • Support: Persönliche Rückfragen per E-Mail und Telefon/Videocall.

Dieser Auftrag wird durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller von der Kanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB bearbeitet. Mit der Beauftragung einer Markenanmeldung entsteht ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Wirtschaftskanzlei B2.legal Rechtsanwälte PartmbB.
Welche Markenämter werden recherchiert?
  • Österreichisches Patentamt (Österreich)
  • Amt für Geistiges Eigentum – FÖD Wirtschaft (Belgien)
  • Bulgarisches Patentamt (Bulgarien)
  • Staatliches Amt für geistiges Eigentum (Kroatien)
  • Department of Registrar of Companies and Intellectual Property (Zypern)
  • Amt für gewerbliches Eigentum – ÚPV (Tschechien)
  • Dänisches Patent- und Markenamt – DKPTO (Dänemark)
  • Estnisches Patentamt (Estland)
  • Patent- und Registrierungsamt – PRH (Finnland)
  • INPI – Nationales Institut für geistiges Eigentum (Frankreich)
  • Deutsches Patent- und Markenamt – DPMA (Deutschland)
  • Amt für gewerbliches Eigentum – OBI (Griechenland)
  • Ungarisches Amt für geistiges Eigentum – HIPO (Ungarn)
  • Intellectual Property Office of Ireland – IPOI (Irland)
  • Ufficio Italiano Brevetti e Marchi – UIBM (Italien)
  • Lettisches Patentamt – LRPV (Lettland)
  • Litauisches Patentamt – VPB (Litauen)
  • Amt für geistiges Eigentum – Wirtschaftsministerium (Luxemburg)
  • Commerce Department – Industrial Property Registrations (Malta)
  • Benelux-Büro für geistiges Eigentum – BOIP (Benelux: Niederlande, Belgien, Luxemburg)
  • Patentamt der Republik Polen – UPRP (Polen)
  • Instituto Nacional da Propriedade Industrial – INPI PT (Portugal)
  • Amt für Erfindungen und Marken – OSIM (Rumänien)
  • Amt für geistiges Eigentum – ÚPV SR (Slowakei)
  • Amt für geistiges Eigentum der Republik Slowenien (Slowenien)
  • Spanisches Patent- und Markenamt – OEPM (Spanien)
  • Patent- und Registrierungsamt – PRV (Schweden)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO (Europäische Union)
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum – WIPO (International)

Warum Tulex?

  • Über 10.000 Kunden: Vertrauen auf unsere Expertise
  • 15+ Jahre Erfahrung: Im Markenrecht spezialisiert
  • 4.9/5 Bewertung: Ausgezeichneter Service
  • Kostenlose Beratung: Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen

Haben Sie Fragen?

Unsere Markenrechts-Experten beraten Sie gerne kostenlos.Kostenlose Beratung

Mo-Fr 9:00-18:00 Uhr

Artikelnummer: MA_EU_bas-1-1 Kategorie:

Beschreibung

Markenanmeldung mit professionelle Recherche und Auswertung vom Fachanwalt

Sichere EU-Markenanmeldung: Inklusive anwaltlichem Kurzgutachten

Sie haben den perfekten Namen für Ihre Marke gefunden – aber ist er auch rechtlich sicher?

Damit Ihre Markenanmeldung beim EUIPO zum Erfolg wird und nicht an unentdeckten Risiken scheitert, haben wir die entscheidende Sicherheitsprüfung direkt in unser Paket integriert. Zentraler Bestandteil unseres Service ist das juristische Kurzgutachten: Ein spezialisierter Markenanwalt analysiert umfassend die Risiken und schützt Sie so vor kostspieligen Konflikten und einer möglichen Zurückweisung Ihres Antrags.

Was wir für Sie tun: Eine lückenlose Risikoanalyse

Auf Grundlage Ihres Markennamens und Ihrer geplanten Produkte oder Dienstleistungen führt ein spezialisierter Markenanwalt eine tiefgehende rechtliche Prüfung durch. So identifizieren wir frühzeitig mögliche Konflikte mit älteren Markenrechten.

Ihre Vorteile im Überblick:
  • Umfassende Recherche: Wir prüfen Ihre Marke auf Identität und Ähnlichkeit (in Schrift und Klang) in den Registern aller 27 EU-Länder sowie beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
  • Professionelle Auswertung: Sie erhalten keine bloße Datenbank-Liste, sondern eine fachlich fundierte Bewertung der Ergebnisse durch einen erfahrenen Markenanwalt.
  • Klares Ergebnis: Wir fassen die Analyse in einem strukturierten Kurzgutachten zusammen. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der Risiken und eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte.

Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Erfolg

Das Ziel unseres Gutachtens ist es, Ihnen eine sichere Entscheidungsgrundlage zu geben. Sie erhalten eine qualifizierte Einschätzung, ob Ihr Markenname problemlos verwendbar ist.

Basierend auf der Analyse gibt Ihnen der Fachanwalt konkrete Tipps:

  • Zur Auswahl des Namens: Empfehlungen zur Anpassung oder Änderung Ihres Markennamens, falls Konflikte drohen.
  • Zur sicheren Nutzung: Anleitung für den rechtssicheren Einsatz Ihrer Marke im Geschäftsverkehr (z.B. auf Webseiten, Verpackungen oder in der Werbung).
  • Zur Zukunftsplanung: Ratschläge zum weiteren Aufbau und zur Stärkung Ihrer Schutzrechte.

Investieren Sie in Sicherheit und starten Sie von Anfang an mit einem rechtlich geprüften Markennamen durch.

Was wir für Sie tun: Eine lückenlose Risikoanalyse

Auf Grundlage Ihres Markennamens und Ihrer geplanten Produkte oder Dienstleistungen führt ein spezialisierter Markenanwalt eine tiefgehende rechtliche Prüfung durch. So identifizieren wir frühzeitig mögliche Konflikte mit älteren Markenrechten.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Umfassende Recherche: Wir prüfen Ihre Marke auf Identität und Ähnlichkeit (in Schrift und Klang) in den Registern aller 27 EU-Länder sowie beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
  • Professionelle Auswertung: Sie erhalten keine bloße Datenbank-Liste, sondern eine fachlich fundierte Bewertung der Ergebnisse durch einen erfahrenen Markenanwalt.
  • Klares Ergebnis: Wir fassen die Analyse in einem strukturierten Kurzgutachten zusammen. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der Risiken und eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte.

Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Erfolg

Das Ziel unseres Gutachtens ist es, Ihnen eine sichere Entscheidungsgrundlage zu geben. Sie erhalten eine qualifizierte Einschätzung, ob Ihr Markenname problemlos verwendbar ist.

Basierend auf der Analyse gibt Ihnen der Fachanwalt konkrete Tipps:

  • Zur Auswahl des Namens: Empfehlungen zur Anpassung oder Änderung Ihres Markennamens, falls Konflikte drohen.
  • Zur sicheren Nutzung: Anleitung für den rechtssicheren Einsatz Ihrer Marke im Geschäftsverkehr (z.B. auf Webseiten, Verpackungen oder in der Werbung).
  • Zur Zukunftsplanung: Ratschläge zum weiteren Aufbau und zur Stärkung Ihrer Schutzrechte.

Investieren Sie in Sicherheit und starten Sie von Anfang an mit einem rechtlich geprüften Markennamen durch

Bearbeitungsdauer:

Die Auswertung inklusive Gutachten steht Ihnen innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung.

Individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:

Anhand Ihrer geplanten Markennutzung sowie der Ergebnisse aus Recherche und rechtlicher Bewertung formuliert der bearbeitende Rechtsanwalt ein maßgeschneidertes Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Dabei werden ausschließlich mit dem EUIPO harmonisierte Begrifflichkeiten verwendet. Ziel ist ein klarer, rechtssicherer und durchsetzungsfähiger Markenschutz.

Von der Einreichung bis zur offiziellen Urkunde

Nachdem unser Fachanwalt die Risikoprüfung abgeschlossen und grünes Licht für Ihre Wunschmarke gegeben hat, kümmern wir uns um den gesamten offiziellen Anmeldeprozess beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mit den komplexen Formularen und Formalitäten des Amtes auseinandersetzen. Wir übernehmen die professionelle Vorbereitung und die elektronische Einreichung aller notwendigen Unterlagen für Sie.

Korrespondenz mit dem EUIPO:

Sämtliche behördliche Kommunikation mit dem EUIPO – einschließlich etwaiger Rückfragen oder Beanstandungen – wird von uns übernommen und ist im vereinbarten Preis enthalten.

Was nach der Einreichung passiert

Amtliche Prüfung: Das EUIPO prüft Ihren Antrag auf formale Korrektheit und stellt sicher, dass Ihre Marke die rechtlichen Anforderungen an die Schutzfähigkeit erfüllt (z.B. dass sie nicht rein beschreibend ist).

Veröffentlichung & Widerspruchsfrist: Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke im Markenblatt veröffentlicht. Nun beginnt eine dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen Ihre Eintragung einlegen könnten. Dank unserer umfassenden Vorabrecherche ist dieses Risiko bereits minimiert.

Eintragung und Ihre Markenurkunde: Verläuft die Widerspruchsfrist ohne Einwände, wird Ihre Marke offiziell in das Register eingetragen. Sie erhalten Ihre offizielle Markenurkunde als signierte PDF-Datei direkt vom EUIPO per E-Mail zugestellt. Ab diesem Moment genießen Sie Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Zusätzliche Kosten:

Die amtlichen Gebühren des EUIPO betragen:

  • 850,00 € für die Anmeldung inkl. einer Klasse
  • 50,00 € für die zweite Klasse
  • 150,00 € für jede weitere Klasse ab der dritten
Hinweis zur Klassenzahl:
Im Rahmen dieses Pakets ist die Anmeldung für bis zu drei Klassen enthalten. Für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 15 % auf das vereinbarte Honorar.

Häufige Fragen zur EU-Markenanmeldung

Was ist der Unterschied zwischen einer Unionsmarke und einer nationalen Marke?

Eine Unionsmarke (EU-Marke) bietet einheitlichen Markenschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz dazu gilt eine nationale Marke nur in dem Land, in dem sie registriert wurde – z. B. Deutschland beim DPMA.

Welche Länder sind durch die EU-Markenanmeldung abgedeckt?

Die Unionsmarke gilt automatisch in allen derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – darunter u. a. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Polen, Schweden und Irland.

Was passiert, wenn in Zukunft neue Länder der EU beitreten?

Die Unionsmarke erstreckt sich automatisch auch auf alle zukünftigen EU-Mitgliedstaaten – ohne zusätzlichen Antrag oder Gebühren. Sobald ein neues Land der Europäischen Union beitritt, gilt Ihre eingetragene Marke auch dort.
Bitte beachten Sie: In diesen neuen Staaten können nationale ältere Markenrechte bestehen, die den Schutz einschränken. Gern beraten wir Sie dazu individuell.

Wie lange gilt die Unionsmarke?

Die Marke ist ab dem Tag der Eintragung für 10 Jahre geschützt und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Prüft das EUIPO, ob es ähnliche Marken bereits gibt?

Nein. Das EUIPO prüft bei der Anmeldung lediglich formale Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse. Ob es bereits identische oder ähnliche ältere Marken gibt, wird vom Amt nicht automatisch geprüft. Eine eigene Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche ist daher dringend zu empfehlen – in unserem Paket ist sie enthalten.

Kann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nachträglich erweitert werden?

Nein. Nach Einreichung der Anmeldung beim EUIPO ist eine Erweiterung des Verzeichnisses nicht mehr möglich. Weder neue Klassen noch zusätzliche Waren oder Dienstleistungen können hinzugefügt werden. Umso wichtiger ist eine vorausschauende und sorgfältige Formulierung – idealerweise mit anwaltlicher Beratung.

Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?

In diesem Fall eröffnet das EUIPO ein formelles Widerspruchsverfahren. Sie werden darüber informiert und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung der Erfolgsaussichten, bei der Verteidigung gegen den Widerspruch oder ggf. bei einem taktisch sinnvollen Abgrenzungsvergleich.

So funktioniert Ihre EU-Markenanmeldung mit Kurzgutachten

In vier einfachen Schritten zu Ihrer rechtssicher registrierten Marke

Formular ausfüllen

Füllen Sie den Auftrag aus und teilen uns den Namen / das Logo und die Informationen, was Sie mit der Marken vorhaben, insbesondere welche Produkte oder Dienstleistungen mit der Marke gekennzeichnet werden sollen, mit. Hier können Sie auch ergänzende Optionen wie die Recherche nach Marken, Firmennamen oder Bildelementen auswählen.

Ähnlichkeitsrecherche &
Prüfung der Marke

Nach der Übermittlung des Auftrages wird unser Markenanwalt prüfen, ob die Marke überhaupt schutzfähig ist und eingetragen werden kann. Soweit beauftragt wird eine Recherche durchgeführt und von unserem erfahrenen Markenanwalt ausgewertet.

Auswertung & Rechercheergebnis

Sollte die Marke nicht schutzfähig ein, erhalten Sie von unserem Markenanwalt einen Hinweis mit Empfehlungen, wie Sie einen Schutz aufbauen können. Wenn eine Recherche beauftragt wurde, fast unser Markenanwalt das Ergebnis in einem Kurzgutachten zusammen und sendet Ihnen dieses Zusammen mit dem Rechercheergebnis zu. Sollten Sie dann noch Fragen haben, können Sie ihn gern per Email oder Telefon kontaktieren.

Auswertung & Rechercheergebnis

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur. Excepteur sint occaecat cupidatat non proident