Beschreibung
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen, ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung oder das Logo als Unionsmarke rechtlich schutzfähig ist oder ob mit einer Zurückweisung durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zu rechnen ist. Sofern Eintragungshindernisse bestehen, erhalten Sie konkrete Empfehlungen zur Optimierung.
Juristische Ersteinschätzung der markenrechtlichen Risiken:
Auf Grundlage Ihrer Angaben (Markenname sowie vorgesehene Waren und Dienstleistungen) führen wir eine umfassende rechtliche Analyse durch. Diese basiert auf:
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einer vollständigen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche (schriftbildlich und klanglich),
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in den Registern aller nationalen Markenämter der 27 EU-Mitgliedstaaten,
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sowie beim EUIPO und der WIPO.
Ziel ist es, mögliche Kollisionen mit älteren Marken frühzeitig zu identifizieren und rechtlich fundiert zu bewerten. Die Auswertung erfolgt durch einen spezialisierten Markenanwalt. Sie erhalten ein strukturiertes Kurzgutachten mit klarer Risikoanalyse und konkreten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Bearbeitungsdauer:
Die Auswertung inklusive Gutachten steht Ihnen innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung.
Individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:
Anhand Ihrer geplanten Markennutzung sowie der Ergebnisse aus Recherche und rechtlicher Bewertung formuliert der bearbeitende Rechtsanwalt ein maßgeschneidertes Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Dabei werden ausschließlich mit dem EUIPO harmonisierte Begrifflichkeiten verwendet. Ziel ist ein klarer, rechtssicherer und durchsetzungsfähiger Markenschutz.
Einreichung und Anmeldung:
Nach Abschluss der Prüfung wird das Anmeldeformular elektronisch beim EUIPO eingereicht. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie die Markenurkunde als signierte PDF-Datei direkt vom EUIPO.
Korrespondenz mit dem EUIPO:
Sämtliche behördliche Kommunikation mit dem EUIPO – einschließlich etwaiger Rückfragen oder Beanstandungen – wird von uns übernommen und ist im vereinbarten Preis enthalten.
Datenschutz:
Alle übermittelten Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich im Rahmen des anwaltlichen Mandatsverhältnisses verarbeitet.
Zusätzliche Kosten:
Die amtlichen Gebühren des EUIPO betragen:
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850,00 € für die Anmeldung inkl. einer Klasse
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50,00 € für die zweite Klasse
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150,00 € für jede weitere Klasse ab der dritten
Hinweis zur Klassenzahl:
Im Rahmen dieses Pakets ist die Anmeldung für bis zu drei Klassen enthalten. Für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 15 % auf das vereinbarte Honorar.
Häufige Fragen zur EU-Markenanmeldung
Was ist der Unterschied zwischen einer Unionsmarke und einer nationalen Marke?
Eine Unionsmarke (EU-Marke) bietet einheitlichen Markenschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz dazu gilt eine nationale Marke nur in dem Land, in dem sie registriert wurde – z. B. Deutschland beim DPMA.
Welche Länder sind durch die EU-Markenanmeldung abgedeckt?
Die Unionsmarke gilt automatisch in allen derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union – darunter u. a. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Polen, Schweden und Irland.
Was passiert, wenn in Zukunft neue Länder der EU beitreten?
Die Unionsmarke erstreckt sich automatisch auch auf alle zukünftigen EU-Mitgliedstaaten – ohne zusätzlichen Antrag oder Gebühren. Sobald ein neues Land der Europäischen Union beitritt, gilt Ihre eingetragene Marke auch dort.
Bitte beachten Sie: In diesen neuen Staaten können nationale ältere Markenrechte bestehen, die den Schutz einschränken. Gern beraten wir Sie dazu individuell.
Wie lange gilt die Unionsmarke?
Die Marke ist ab dem Tag der Eintragung für 10 Jahre geschützt und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Prüft das EUIPO, ob es ähnliche Marken bereits gibt?
Nein. Das EUIPO prüft bei der Anmeldung lediglich formale Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse. Ob es bereits identische oder ähnliche ältere Marken gibt, wird vom Amt nicht automatisch geprüft. Eine eigene Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche ist daher dringend zu empfehlen – in unserem Paket ist sie enthalten.
Kann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nachträglich erweitert werden?
Nein. Nach Einreichung der Anmeldung beim EUIPO ist eine Erweiterung des Verzeichnisses nicht mehr möglich. Weder neue Klassen noch zusätzliche Waren oder Dienstleistungen können hinzugefügt werden. Umso wichtiger ist eine vorausschauende und sorgfältige Formulierung – idealerweise mit anwaltlicher Beratung.
Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?
In diesem Fall eröffnet das EUIPO ein formelles Widerspruchsverfahren. Sie werden darüber informiert und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung der Erfolgsaussichten, bei der Verteidigung gegen den Widerspruch oder ggf. bei einem taktisch sinnvollen Abgrenzungsvergleich.