Beschreibung
Anwaltliche Risiko-Analyse Großbritannien
Sicher in den britischen Markt starten
Vermeiden Sie kostspielige Überraschungen bei Ihrer Markenanmeldung in Großbritannien. Unser anwaltliches Kurzgutachten prüft Ihren Wunschnamen vorab auf Herz und Nieren.
Ein spezialisierter Anwalt wertet die Ergebnisse einer umfassenden Ähnlichkeitsrecherche aus und zeigt Ihnen die Risiken klar auf. So investieren Sie nur in einen Namen, der in Großbritannien wirklich eine Zukunft hat.
Was wir für Sie tun: Eine lückenlose Risikoanalyse
Planen Sie den Eintritt in den britischen Markt? Auf Grundlage Ihres Markennamens und Ihrer geplanten Produkte für UK führt ein spezialisierter Markenanwalt eine tiefgehende rechtliche Prüfung durch. So identifizieren wir frühzeitig mögliche Konflikte mit älteren Markenrechten, die einem Schutz in Großbritannien entgegenstehen.
Ihre Vorteile im Überblick:- Umfassende Recherche für UK: Wir prüfen Ihre Marke auf Identität und Ähnlichkeit in den entscheidenden Registern für den britischen Markt: dem IPO (Großbritannien) und der WIPO (Internationale Marken).
- Professionelle Auswertung: Sie erhalten keine bloße Datenbank-Liste, sondern eine fachlich fundierte Bewertung der Ergebnisse durch einen erfahrenen Markenanwalt.
- Klares Ergebnis: Wir fassen die Analyse in einem strukturierten Kurzgutachten zusammen. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der Risiken und eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Erfolg
Unser anwaltliches Kurzgutachten ist Ihr strategischer Fahrplan für den Markteintritt in Großbritannien. Es liefert Ihnen nicht nur eine Risikoanalyse, sondern eine glasklare, verständliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen vom Fachanwalt, um von Anfang an kostspieligen Ärger zu vermeiden:
- Zur Markengestaltung: Konkrete Vorschläge zur Anpassung oder Abwandlung Ihres Namens, um die Verwechslungsgefahr im spezifischen britischen Marktumfeld zu minimieren.
- Zur Anmeldestrategie beim IPO: Aufzeigen von Wegen, um Risiken zu umgehen, z.B. durch den Schutz als Wort-Bild-Marke oder eine präzise Eingrenzung des Warenverzeichnisses nach britischer Praxis.
- Zur finalen Investitions-Entscheidung: Eine eindeutige Empfehlung, ob eine Anmeldung beim IPO ratsam, mit Anpassungen möglich oder zu riskant ist, damit Sie nur bei hohen Erfolgsaussichten investieren.
Investieren Sie in Klarheit und treffen Sie eine fundierte, sichere Entscheidung für den Schutz Ihrer Marke in Großbritannien.
Zusatzoption: Firmennamen-Ähnlichkeitsrecherche
Eine geschützte Marke ist nur die halbe Miete. Ein spezialisierter Markenanwalt prüft daher zusätzlich das britische Handelsregister (Companies House), um sicherzustellen, dass Ihr Name auch als offizieller Firmenname rechtlich frei ist und Ihren Markteintritt in UK nicht gefährdet.
Ihr Mehrwert im Detail:- Einheitlicher Auftritt: Stellen Sie sicher, dass Sie unter demselben Namen als Marke und als Firma in Großbritannien auftreten können.
- Reibungslose Gründung: Vermeiden Sie Verzögerungen oder die kostspielige Ablehnung Ihrer Firmengründung durch das Companies House.
- Umfassender Schutz: Schützen Sie sich vor Namensrechtsklagen von älteren Unternehmen, die nicht im Markenregister, aber im Handelsregister stehen.
Zusatzoption: Logo-/Bild-Ähnlichkeitsrecherche
Diese Recherche ist entscheidend, wenn Ihre Marke ein Logo, Icon oder ein anderes prägnantes Bildelement enthält. Der Schutz eines reinen Wortes deckt die visuelle Gestaltung nicht ab. Ein spezialisierter Markenanwalt prüft daher die visuellen Datenbanken, um Konflikte zu vermeiden, die allein durch grafische Ähnlichkeit entstehen können.
Ihre Vorteile im Überblick:- Professionelle Bildanalyse: Mithilfe computergestützter Verfahren suchen wir nach visuell ähnlichen Logos und Bildbestandteilen in den relevanten Markenregistern für Großbritannien: IPO (UK) und WIPO.
- Umfassender Schutz Ihrer visuellen Identität: Sie erhalten Sicherheit, dass Ihr Logo nicht die Rechte älterer Bild- oder Wort-Bild-Marken verletzt und schützen so das visuelle Erscheinungsbild Ihrer Marke.
- Strategischer Vorteil bei der Gestaltung: Sie erfahren frühzeitig, ob Ihr Logo-Design einzigartig genug ist oder ob Anpassungen sinnvoll sind, um Verwechslungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bearbeitungsdauer & Express-Option
Wir liefern Ihnen verlässliche Ergebnisse in kurzer Zeit. Standardmäßig erhalten Sie Ihr vollständiges anwaltliches Gutachten innerhalb von 5 Werktagen.
Muss es schneller gehen? Mit unserer Express-Option wird Ihr Auftrag mit höchster Priorität behandelt und Sie erhalten das Ergebnis garantiert bis zum Ende des nächsten Werktages.
Zusätzliche Kosten:
Im Rahmen dieses Pakets ist die Anmeldung für bis zu drei Klassen enthalten. Für jede weitere Klasse berechnen wir zusätzlich 15 % auf das vereinbarte Honorar.
Häufige Fragen zum Kurzgutachten Großbritannien
Gilt meine EU-Marke nach dem Brexit noch in Großbritannien?
Nein. Seit dem 01.01.2021 erstreckt sich der Schutz einer neu angemeldeten EU-Marke nicht mehr auf das Vereinigte Königreich. Um Ihre Marke in Großbritannien zu schützen, ist eine separate, nationale Markenanmeldung beim britischen Intellectual Property Office (IPO) zwingend erforderlich.
Gibt es Besonderheiten im britischen Markenrecht, die ich kennen sollte?
Ja, eine sehr wichtige Besonderheit ist der starke Schutz nicht eingetragener Marken durch das “Passing Off”-Recht. Ein Unternehmen kann in UK allein durch intensive Nutzung und einen aufgebauten guten Ruf (“Goodwill”) Rechte an einem Namen erwerben. Unsere anwaltliche Analyse berücksichtigt dieses spezielle Risiko, das über eine reine Registerrecherche hinausgeht.
Warum ist ein Anwalt für die Risikobewertung in UK besonders wichtig?
Das britische Recht basiert auf “Common Law”, das sich von den Rechtssystemen in Kontinentaleuropa unterscheidet und stark von Gerichtsentscheidungen geprägt ist. Ein spezialisierter Anwalt kann die Rechercheergebnisse im Kontext dieser spezifischen britischen Rechtsprechung (insb. zum “Passing Off”) bewerten und so eine fundiertere Risikoanalyse liefern, als es reine Daten könnten.
Benötige ich eine Adresse in Großbritannien, um eine Marke anzumelden?
Ja, für die Anmeldung ist eine britische Korrespondenzadresse (“address for service”) zwingend erforderlich. Ein eigener Wohn- oder Firmensitz im UK ist jedoch nicht nötig. Im Falle einer späteren Markenanmeldung durch unsere Kanzlei stellen wir diese Adresse für Sie bereit.
Ist ein positives Gutachten eine Garantie für eine erfolgreiche Eintragung beim IPO?
Eine 100%ige Garantie ist im Markenrecht nie möglich. Ein positives Gutachten bedeutet aber, dass das Risiko eines Konflikts auf Basis aller verfügbaren Daten sehr gering ist und eine Anmeldung beim IPO hohe Erfolgsaussichten hat. Es ist die bestmögliche Absicherung für Ihre Investition in den britischen Markt.
Was passiert, wenn das Gutachten ein hohes Risiko aufzeigt?
Dann hat das Gutachten seinen wichtigsten Zweck erfüllt: Es hat Sie vor einer teuren Fehlinvestition bewahrt. Sie erhalten in diesem Fall konkrete strategische Empfehlungen vom Anwalt, z.B. ob eine Anpassung des Namens oder eine präzise Einschränkung der Waren und Dienstleistungen das Risiko nach britischem Recht entscheidend senken kann.
Das Gutachten ist positiv – was ist der nächste Schritt?
Mit einem positiven Gutachten haben Sie grünes Licht und eine solide, professionell geprüfte Grundlage. Der nächste Schritt ist die offizielle Markenanmeldung beim Intellectual Property Office (IPO), um Ihre Markenrechte in Großbritannien formal zu sichern.
So erhalten Sie Ihre anwaltliche Risiko-Analyse für UK
In nur wenigen Schritten zu Klarheit und Sicherheit für Ihre Marke in Großbritanien

Definieren Sie Ihr Vorhaben
Füllen Sie unser Auftragsformular aus und legen Sie die Basis für die anwaltliche Prüfung. Teilen Sie uns Ihren Wunschnamen sowie Ihr geplantes Geschäftsfeld in Großbritannien (Produkte/Dienstleistungen) mit. Ergänzende Optionen wie eine Firmennamen- oder Bildrecherche können Sie einfach hinzufügen.

Anwaltliche Tiefenprüfung für Großbritannien
Nach Auftragseingang startet unser Fachanwalt die zweistufige Analyse: Er prüft die grundsätzliche Schutzfähigkeit Ihrer Marke für den britischen Markt und wertet parallel die Ergebnisse der umfassenden Ähnlichkeitsrecherche in den Registern von IPO (UK) und WIPO aus.

Ihr Gutachten mit klarer Empfehlung
Der Anwalt fasst die gesamte Analyse in einem verständlichen Kurzgutachten für Sie zusammen. Dieses enthält eine klare Risikobewertung für Großbritannien und eine konkrete Handlungsempfehlung für eine mögliche Anmeldung beim IPO. Persönliche Rückfragen sind selbstverständlich jederzeit möglich.