Beschreibung
Gründungsschutz-Paket: Marke & Firma sicher anmelden
Ihr Doppel-Schutz für Marke & Firma in Deutschland
Sie haben den perfekten Namen für Ihr Unternehmen – aber ist er auch auf allen Ebenen rechtssicher?
Unser Gründungsschutz-Paket kombiniert die anwaltliche Markenanmeldung mit einer umfassenden Marken- und Firmennamenrecherche. So sichern Sie Ihre gesamte Unternehmensidentität von Anfang an lückenlos ab.
Was wir für Sie tun: Lückenloser Schutz für Ihre Identität
Wir begleiten Sie professionell auf dem Weg zu Ihrer eingetragenen deutschen Marke und sichern Sie dabei doppelt ab. Ein spezialisierter Fachanwalt kümmert sich um den gesamten Prozess: von der doppelten Risiko-Prüfung bis zur formell korrekten Einreichung beim DPMA.
Die Kernleistungen im Überblick:- Umfassende Marken-Ähnlichkeitsrecherche: Prüfung auf Konflikte mit ähnlichen Marken (DPMA, EUIPO, WIPO) zur Minimierung des Abmahnrisikos.
- Zusätzliche Firmennamen-Recherche: Prüfung auf Konflikte mit eingetragenen Firmen im deutschen Handelsregister zur Vermeidung von Namensrechtskonflikten.
- Komplette Anmelde-Abwicklung: Wir erstellen das Warenverzeichnis und übernehmen den gesamten Anmeldeprozess bis zur Zusendung Ihrer Markenurkunde.
Ihr strategischer Vorteil: Das Kombi-Gutachten
Unser anwaltliches Kurzgutachten ist Ihr strategischer Fahrplan. Es bewertet die Risiken aus Marken- und Firmenrecht integriert und gibt Ihnen darauf basierend konkrete Handlungsempfehlungen:
- Ganzheitliche Risikobewertung: Eine klare Einschätzung, ob Ihr Name für die Markenanmeldung UND die Eintragung ins Handelsregister sicher ist.
- Strategien für den Markenschutz: Wege zur Risikominimierung, z.B. durch Wahl einer anderen Markenform oder Anpassung des Schutzbereichs.
- Tipps für den Firmennamen: Ratschläge zur Vermeidung firmenrechtlicher Konflikte, z.B. durch Namenszusätze.
Das Kurzgutachten gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um von Anfang an die richtigen Entscheidungen für den Schutz und den Wert Ihrer Marke und Firma zu treffen.
Von der Einreichung bis zur offiziellen Urkunde
Nachdem unser Fachanwalt die doppelte Risikoprüfung abgeschlossen, das Klassenverzeichnis mit Ihnen abgestimmt und Sie grünes Licht gegeben haben, kümmern wir uns um den gesamten offiziellen Anmeldeprozess beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mit den komplexen Formularen und Formalitäten des Amtes auseinandersetzen. Wir übernehmen die professionelle Vorbereitung und die elektronische Einreichung.
Korrespondenz mit dem DPMA:
Sämtliche behördliche Kommunikation mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – einschließlich etwaiger Rückfragen oder Beanstandungen – wird von uns übernommen und ist im vereinbarten Preis enthalten.
Was nach der Einreichung passiert
Amtliche Prüfung: Das DPMA prüft Ihren Antrag auf formale Korrektheit und absolute Schutzhindernisse.
Eintragung und Ihre Markenurkunde: Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke direkt in das Markenregister eingetragen und die offizielle Markenurkunde ausgestellt.
Veröffentlichung & Widerspruchsfrist: Erst nach der Eintragung wird die Marke veröffentlicht und es beginnt die dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen können. Dank der umfassenden Vorabrecherche ist dieses Risiko minimiert.
Zusätzliche Kosten:
Die amtlichen Gebühren des DPMA betragen:
- 290,00 € für die elektronische Anmeldung inkl. bis zu drei Klassen
- 100,00 € für jede weitere Klasse (ab der vierten)
Hinweis zu unserem Paket:Unser Honorar von 499 € deckt die anwaltliche Betreuung und alle Recherchen für bis zu drei Klassen ab. Die amtlichen Gebühren kommen in jedem Fall hinzu. Für jede weitere Klasse ab der vierten berechnen wir einen Honoraraufschlag von 15 %.
Häufige Fragen zum Gründungsschutz-Paket
Warum ist die zusätzliche Firmennamenrecherche so wichtig?
Ein freier Markenname nützt wenig, wenn der identische Firmenname bereits im Handelsregister vergeben ist. Dies kann Ihre Unternehmensgründung blockieren (“Gründer-Falle”). Dieses Paket prüft beide Bereiche und gibt Ihnen doppelte Sicherheit.
Was ist der Unterschied zwischen einer deutschen Marke und einer EU-Marke?
Eine deutsche Marke, eingetragen beim DPMA, bietet Schutz im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Unionsmarke (EU-Marke) gilt einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Wie lange ist eine deutsche Marke gültig?
Die Marke ist ab dem Anmeldetag für 10 Jahre geschützt. Danach kann der Schutz beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Prüft das DPMA, ob meine Marke mit älteren Marken kollidiert?
Nein. Das DPMA prüft bei der Anmeldung lediglich, ob die Marke an sich schutzfähig ist. Ob bereits ähnliche ältere Marken existieren, wird vom Amt nicht geprüft. Die in diesem Paket enthaltene Ähnlichkeitsrecherche ist daher essenziell, um kostspielige Widersprüche und Abmahnungen zu vermeiden.
Kann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nachträglich erweitert werden?
Nein. Nach Einreichung der Anmeldung beim DPMA ist eine Erweiterung des Verzeichnisses nicht mehr möglich. Umso wichtiger ist die strategische und sorgfältige Formulierung durch unseren Anwalt, die auf den Recherche-Ergebnissen basiert.
Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?
Nach der Eintragung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Sollte ein Widerspruch eingelegt werden, informieren wir Sie umgehend. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dann bei der Prüfung der Erfolgsaussichten und der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
Ihr Weg zur sicher geschützten Unternehmensidentität
In vier einfachen Schritten zu Ihrer rechtssicher registrierten Marke

Ihr Auftrag & Strategie
Sie starten, indem Sie unser Online-Formular ausfüllen. Dort geben Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Namen und Geschäftsfeld an, damit wir die Doppel-Prüfung für Sie durchführen können.

Anwaltliche Doppel-Prüfung
Unser Fachanwalt führt die Ähnlichkeitsrecherche für Marke und Firma durch und prüft die Schutzfähigkeit. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten mit klarer Empfehlung zusammengefasst.

Erstellung & Anmeldung
Basierend auf dem Gutachten und nach Ihrer Freigabe erstellt der Anwalt das Warenverzeichnis und reicht die Marke professionell beim DPMA ein.

Eintragung & Urkunde
Wir übernehmen die gesamte Amtskorrespondenz bis zur erfolgreichen Eintragung und Zusendung Ihrer offiziellen Markenurkunde.