Beschreibung
Markenanmeldung Deutschland: Komplettpaket mit Profi-Recherche
Sichere DE-Markenanmeldung: Inklusive anwaltlichem Kurzgutachten
Sie haben den perfekten Namen für Ihre Marke gefunden – aber ist er auch rechtlich sicher?
Mit unserem “Komplett Pro”-Paket für Deutschland erhalten Sie nicht nur eine professionelle Markenanmeldung, sondern auch die Sicherheit einer umfassenden Ähnlichkeitsrecherche. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen für Sie, ob Ihre Wunschmarke mit bereits eingetragenen Marken kollidieren könnte.
Was wir für Sie tun: Eine lückenlose Risikoanalyse
Auf Grundlage Ihres Markennamens und Ihrer geplanten Dienstleistungen führt ein spezialisierter Markenanwalt eine tiefgehende rechtliche Prüfung durch. So schützen wir Sie frühzeitig vor kostspieligen Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten, die aus Konflikten mit älteren Markenrechten entstehen können, und sichern Ihre Investition in den Markenaufbau ab.
Ihre Vorteile im Überblick:- Umfassende Kollisionsprüfung: Wir schaffen ein sicheres Fundament, indem wir Ihre Marke nicht nur im Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) prüfen, sondern auch die relevanten Datenbanken der EU (EUIPO) und der Weltorganisation (WIPO) analysieren. So werden auch Konflikte mit internationalen Marken aufgedeckt, die Schutz in Deutschland genießen.
- Anwaltliche Analyse statt reiner Datenliste: Sie erhalten keine unübersichtliche Liste an Datenbank-Treffern. Ein erfahrener Anwalt bewertet praxisnah die tatsächliche Verwechslungsgefahr, die Branchennähe und die Schutzstärke älterer Marken – entscheidende Nuancen, die eine Software nicht erkennen kann.
- Klares Gutachten mit Handlungsoptionen: Wir fassen die komplexe Analyse verständlich für Sie zusammen. Anstatt Sie mit den Ergebnissen allein zu lassen, zeigen wir Ihnen klare Wege und Optionen auf: von der uneingeschränkten Empfehlung zur Anmeldung bis hin zu konkreten Vorschlägen, wie Sie Risiken minimieren können.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Erfolg
Unser anwaltliches Kurzgutachten ist mehr als nur eine Risikoanalyse – es ist Ihr strategischer Fahrplan für einen erfolgreichen Markenstart in Deutschland.
Auf dieser Basis gibt Ihnen der Fachanwalt konkrete Handlungsempfehlungen:
- Strategien zur Markengestaltung: Falls die Recherche Kollisionsrisiken aufzeigt, erhalten Sie konkrete Vorschläge. Das kann eine leichte Anpassung des Namens sein, um die Ähnlichkeit zu verringern, oder die strategische Eingrenzung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, um Konflikte zu vermeiden.
- Anleitung für die rechtssichere Nutzung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Marke in Deutschland korrekt einsetzen (z.B. mit dem ®-Symbol), um ihre Schutzfähigkeit zu maximieren und zu verhindern, dass sie zu einem reinen Gattungsbegriff wird. Das sichert den Wert Ihrer Marke langfristig.
- Maßnahmen zur Zukunftssicherung: Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten nach der erfolgreichen DPMA-Eintragung. Dazu gehören Empfehlungen für eine professionelle Markenüberwachung zum Schutz vor Nachahmern oder die Planung einer späteren Erweiterung auf die EU.
Das Kurzgutachten gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um von Anfang an die richtigen Entscheidungen für den Schutz und den Wert Ihrer Marke in Deutschland zu treffen.
Bearbeitungsdauer:
Die Auswertung inklusive Gutachten steht Ihnen innerhalb von 3 Werktagen zur Verfügung.
Individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:
Anhand Ihrer geplanten Markennutzung entwickelt Ihr Markenanwalt eine präzise Schutzstrategie für Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dabei verwenden wir ausschließlich Formulierungen, die der strengen Klassifikationspraxis des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) entsprechen. Dies verhindert zeit- und kostenintensive Beanstandungen durch das Amt. Das Ziel: Ein rechtssicherer Schutz, der exakt auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten ist und sich in Deutschland wirksam durchsetzen lässt.
Von der Einreichung bis zur offiziellen Urkunde
Sobald unser Fachanwalt die Risikoprüfung abgeschlossen, das Klassenverzeichnis mit Ihnen abgestimmt ist und Sie grünes Licht geben, kümmern wir uns um den gesamten offiziellen Anmeldeprozess beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mit den komplexen Formularen und Formalitäten des Amtes auseinandersetzen. Wir übernehmen die professionelle Vorbereitung und die elektronische Einreichung aller notwendigen Unterlagen für Sie.
Korrespondenz mit dem DPMA:
Sämtliche behördliche Kommunikation mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – einschließlich etwaiger Rückfragen oder Beanstandungen – wird von uns übernommen und ist im vereinbarten Preis enthalten.
Was nach der Einreichung passiert
Amtliche Prüfung: Das DPMA prüft Ihren Antrag auf formale Korrektheit und stellt sicher, dass Ihre Marke die rechtlichen Anforderungen an die Schutzfähigkeit erfüllt (z.B. dass sie nicht rein beschreibend ist).
Eintragung und Ihre Markenurkunde: Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke direkt in das Markenregister eingetragen. Unmittelbar danach stellt das DPMA die offizielle Markenurkunde aus und sendet sie Ihnen postalisch zu.
Veröffentlichung & Widerspruchsfrist: Die Eintragung Ihrer Marke wird im Anschluss im offiziellen Markenblatt veröffentlicht. Erst mit dieser Veröffentlichung beginnt die dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen Ihre frisch eingetragene Marke einlegen können. Dank unserer umfassenden Vorabrecherche ist dieses Risiko bereits minimiert.
Ihre Marke ist also bereits eingetragen und Sie halten die Urkunde in den Händen, der Schutz kann aber durch einen erfolgreichen Widerspruch nachträglich noch entfallen.
Zusätzliche Kosten:
Die amtlichen Gebühren des DPMA betragen:
- 290,00 € für die elektronische Anmeldung inkl. bis zu drei Klassen
- 100,00 € für jede weitere Klasse (ab der vierten)
Hinweis zu unserem Paket: Unser Honorar deckt die anwaltliche Betreuung für die Anmeldung in bis zu drei Klassen ab. Für jede weitere Klasse ab der vierten berechnen wir zusätzlich 15 % auf das vereinbarte Honorar. Die amtlichen Gebühren kommen in jedem Fall hinzu.
Häufige Fragen zur DE-Markenanmeldung
Was ist der Unterschied zwischen einer deutschen Marke und einer EU-Marke?
Eine deutsche Marke, eingetragen beim DPMA, bietet starken Schutz im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz dazu gilt eine Unionsmarke (EU-Marke) einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, ist aber auch teurer und komplexer in der Recherche. Für Unternehmen, deren Markt primär in Deutschland liegt, ist die nationale Marke oft der ideale und kosteneffizientere Startpunkt.
Welches Schutzgebiet deckt eine deutsche Marke ab?
Eine beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marke schützt Ihre Marke ausschließlich, aber umfassend, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie schützt nicht automatisch in anderen Ländern wie Österreich oder der Schweiz.
Kann ich meinen deutschen Markenschutz später international erweitern?
Ja, eine deutsche Marke ist ein idealer Ausgangspunkt für internationalen Schutz. Auf Basis Ihrer DPMA-Anmeldung können Sie innerhalb von 6 Monaten eine internationale Registrierung (IR-Marke) oder eine Unionsmarke anmelden und dabei den frühen deutschen Anmeldetag beanspruchen (Priorität). Wir beraten Sie gerne zu Ihrer internationalen Markenstrategie.
Wie lange ist eine deutsche Marke gültig?
Die Marke ist ab dem Anmeldetag für 10 Jahre geschützt. Danach kann der Schutz beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Prüft das DPMA, ob meine Marke mit älteren Marken kollidiert?
Nein, und das ist ein entscheidender Punkt. Das DPMA prüft bei der Anmeldung lediglich formale Voraussetzungen und sogenannte absolute Schutzhindernisse (z.B. ob ein Name rein beschreibend ist). Ob bereits identische oder ähnliche ältere Marken existieren, wird vom Amt nicht geprüft. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche, wie sie in unserem Paket mit Kurzgutachten enthalten ist, ist daher essenziell, um kostspielige Widersprüche und Abmahnungen zu vermeiden.
Kann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nachträglich erweitert werden?
Nein. Nach Einreichung der Anmeldung beim DPMA ist eine Erweiterung des Verzeichnisses nicht mehr möglich. Weder neue Klassen noch zusätzliche Waren oder Dienstleistungen können hinzugefügt werden. Umso wichtiger ist eine vorausschauende und sorgfältige Formulierung durch unseren Anwalt, um den Schutzumfang von Anfang an optimal festzulegen.
Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?
Da die Eintragung beim DPMA vor der Widerspruchsfrist erfolgt, kann auch gegen Ihre bereits eingetragene Marke Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall eröffnet das DPMA ein formelles Widerspruchsverfahren. Als Ihr Vertreter erhalten wir die Benachrichtigung und informieren Sie umgehend. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dann bei der Prüfung der Erfolgsaussichten und der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
So funktioniert Ihre DE-Markenanmeldung mit Kurzgutachten
In vier einfachen Schritten zu Ihrer rechtssicher registrierten Marke

Ihr Auftrag & individuelle Markenstrategie
Sie starten, indem Sie unser Online-Formular ausfüllen. Dort geben Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Marke (Name/Logo) und Ihrem Geschäftsfeld an. Diese Angaben sind die entscheidende Grundlage für die passgenaue und rechtssichere Strategie, die unser erfahrener Markenanwalt im nächsten Schritt für Sie entwickelt.

Anwaltliche Prüfung & Risikogutachten
Unser Fachanwalt prüft die grundsätzliche Schutzfähigkeit Ihrer Marke und führt die tiefgehende Ähnlichkeitsrecherche durch. Die Ergebnisse und eine klare Handlungsempfehlung (Go, No-Go oder Anpassungsvorschlag) erhalten Sie in einem verständlichen Kurzgutachten. Auf dieser Basis treffen Sie eine sichere Entscheidung.

Finale Klassifizierung & Anmeldung beim DPMA
Nach Ihrer Freigabe auf Basis des Gutachtens erstellt der Anwalt das finale, rechtssichere Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, reicht die Anmeldung professionell und elektronisch beim DPMA ein und überwacht danach für Sie die wichtige Frist für Ihre Zahlung der Amtsgebühren.

Amtliche Eintragung & Zusendung der Urkunde
Das DPMA prüft den Antrag und trägt Ihre Marke in das Register ein. Direkt danach wird die offizielle Markenurkunde ausgestellt, die wir Ihnen umgehend postalisch zusenden. Mit der anschließenden Veröffentlichung der Eintragung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist, über deren Ablauf wir Sie ebenfalls informieren.