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Gestaltung einer Wort-/Bildmarke – Was Sie wissen müssen

Die Wort-/Bildmarke ist eine der wichtigsten Markenformen im deutschen und europäischen Kennzeichenrecht. Sie verbindet sprachliche Elemente mit grafischen Gestaltungsmitteln.

👤 Rechtsanwalt Sylvio Schiller ⏱️ 15 Min. Lesezeit 📅 Stand: Februar 2026

Die Wort-/Bildmarke ist eine der wichtigsten Markenformen im deutschen und europäischen Kennzeichenrecht. Sie verbindet sprachliche Elemente – wie einen Unternehmensnamen, ein Produktkennzeichen oder einen Claim – mit grafischen Gestaltungsmitteln. In der Praxis spielt sie eine zentrale Rolle: sowohl als Alternative zur Wortmarke bei beschreibenden Begriffen als auch als visuell prägendes Zeichen im Rahmen strategischer Markenführung.

Aus meiner beruflichen Praxis als Rechtsanwalt im Markenrecht weiß ich: Die Gestaltung einer Wort-/Bildmarke ist nicht nur eine Frage des Designs, sondern ein entscheidender Schritt für die rechtliche Durchsetzbarkeit und den wirtschaftlichen Wert einer Marke. Dieser Beitrag erläutert, worauf es bei der Gestaltung ankommt, wie die Prüfbehörden entscheiden und was Sie konkret beachten sollten.

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Was ist eine Wort-/Bildmarke?

Die Wort-/Bildmarke ist ein zusammengesetztes Zeichen, das mindestens ein sprachliches Element (z. B. einen Firmennamen oder ein Fantasiewort) und ein grafisches Element (z. B. Typografie, Layout, Farbe oder Symbol) enthält. Anders als bei der reinen Wortmarke wird hier nicht nur der Text, sondern die konkrete visuelle Gestaltung des gesamten Zeichens geschützt.

Typische Gestaltungsformen sind:

  • besondere Schriftarten oder Schriftzüge
  • Layouts mit grafischen Rahmen, Flächen oder Symbolen
  • Farbkombinationen oder grafische Akzente
  • Logoartige Elemente in Kombination mit Text
Beispiel: Der Begriff „ZENON“ allein ist als Wortmarke für Software wenig unterscheidungskräftig. In Kombination mit einer abstrahierten Kreisform, spezieller Farbgebung und einer futuristischen Schriftart kann daraus ein kennzeichnungskräftiges Gesamtzeichen entstehen.
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Warum eine Wort-/Bildmarke?

Eine Wort-/Bildmarke kann in mehreren strategischen Konstellationen sinnvoll oder notwendig sein:

a) Schutz trotz beschreibender oder schwacher Wortbestandteile

Wenn ein Begriff wie „Green Mobility“, „Smart Work“ oder „Café de Paris“ als rein beschreibend eingestuft wird, ist eine Wortmarke in der Regel nicht eintragungsfähig. Die grafische Gestaltung kann in solchen Fällen entscheidend sein, um durch das Gesamtbild Unterscheidungskraft zu erreichen.

b) Sicherung einer visuellen Markenidentität

Viele Unternehmen wollen ein konkretes Design schützen – etwa ein Logo, eine bestimmte Farbkombination oder einen stilisierten Schriftzug. Die Wort-/Bildmarke bietet hierfür den passenden Schutzrahmen.

c) Kombination mit Wortmarke zur strategischen Absicherung

Wenn der Wortbestandteil unterscheidungskräftig ist, empfiehlt sich zusätzlich die Anmeldung einer Wortmarke, um die Marke auch unabhängig vom Design durchsetzen zu können.

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Was wird konkret geschützt?

Markenform Funktion und Schutzumfang
Wortmarke Schutz des reinen Textbestandteils – unabhängig von Schrift, Farbe oder grafischer Ausgestaltung
Wort-/ Bildmarke Schutz der konkreten Kombination aus Wort und grafischer Gestaltung, insbesondere der verbale Elemente in ihrer optischen Umsetzung
Bildmarke Schutz eines rein bildhaften Zeichens ohne Wortbestandteil (z. B. ein Symbol oder Emblem)

Wichtig: Die Wort-/Bildmarke schützt nicht den Wortbestandteil isoliert, sondern nur in genau der eingereichten Form. Änderungen an Layout, Schrift oder Farbe können dazu führen, dass das Zeichen außerhalb des Schutzbereichs liegt.

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Anforderungen an die Gestaltung

Die zentrale Voraussetzung für die Eintragung ist die Unterscheidungskraft. Bei Wort-/Bildmarken gilt:

  • Maßgeblich ist der Gesamteindruck des Zeichens.
  • Die grafische Gestaltung muss über rein dekorative oder banale Mittel hinausgehen.
  • Das Zeichen muss vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden werden.
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Amtliche Entscheidungen in der Praxis – mit Beispielen

Im Folgenden zeige ich dir ausgewählte Entscheidungen des DPMA, BPatG und EUIPO, die verdeutlichen, welche Gestaltung akzeptiert wird – und welche nicht. Diese Fälle bieten wertvolle Orientierung:

Nicht schutzfähig „Natura Balance“ – BPatG 25 W (pat) 14/17

Wortbestandteil: beschreibend („natürliche Ausgeglichenheit“)

Grafik: stilisierte Blattform

Ergebnis: nicht schutzfähig

[Bildbeispiel: Natura Balance Logo]

Begründung: Die grafische Gestaltung sei zu schlicht und dekorativ, sie verändere die beschreibende Aussage nicht wesentlich.

➡️ Lehre: Auch bei beschreibenden Worten reicht ein Naturmotiv allein nicht aus – es braucht prägende grafische Eigenständigkeit.
Nicht schutzfähig „Café de Paris“ – DPMA-Ablehnung

Wortbestandteil: gebräuchlich, geografisch und gastronomisch beschreibend

Grafik: klassisch-ornamentale Umrandung

Ergebnis: nicht schutzfähig

[Bildbeispiel: Café de Paris Logo]

Begründung: Die Gestaltung sei üblich für Cafés, der Verkehr erkenne kein individuelles Herkunftszeichen.

➡️ Lehre: Selbst eine stilvolle Optik genügt nicht, wenn der Gesamteindruck generisch bleibt.
Schutzfähig Modisches Bogenlogo – EUIPO BoA

Wortbestandteil: nicht vorhanden

Grafik: stilisierter geschwungener Bogen mit Weißanteil

Ergebnis: schutzfähig

[Bildbeispiel: Bogenlogo]

Begründung: Die Kombination von Form, Stil und Negativraum sei ausreichend originell und eigentümlich.

➡️ Lehre: Auch einfache grafische Formen können schutzfähig sein – wenn sie kreativ eingesetzt sind.
Schutzfähig BPatG 2025: grafisch geprägte Wort-/Bildmarke

Wortbestandteil: beschreibend („Pflegehelden“)

Grafik: abstrahiertes Symbol mit betonter Typografie

Ergebnis: schutzfähig

[Bildbeispiel: Pflegehelden Logo]

Begründung: Die Grafik präge das Gesamtzeichen derart, dass der Verkehr sie als Marke auffasse.

➡️ Lehre: Die Schwäche des Wortes kann durch einprägsame Gestaltung kompensiert werden.
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Tipps aus der Praxis

Um eine Wort-/Bildmarke erfolgreich einzutragen und langfristig zu nutzen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Individuelle Schriftart

Keine Standardfonts verwenden. Optimal: eigens gestaltete oder stark abgewandelte Typografie.

Gestalterisches Konzept

Grafik und Text müssen zusammenwirken. Zufällige Kombinationen oder lose Montage wirken beliebig.

Vermeiden Sie

Cliparts, generische Formen, geometrische Umrandungen.

Abstraktion statt Beschreibung

Eine stilisierte Form ohne direkten Sachbezug ist stärker als ein sprechendes Symbol.

Farbangabe bewusst wählen

Schwarz-weiß bietet flexiblen Schutz; Farbmarken binden an das konkrete Erscheinungsbild.

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Checkliste: Gestaltung einer schutzfähigen Wort-/Bildmarke

Grafik ist mehr als nur Dekoration – sie prägt den Gesamteindruck
Schrift ist individuell, nicht Standard
Wort und Bild sind optisch integriert, nicht bloß nebeneinander gestellt
Gestaltung ist kreativ, abstrahiert, nicht beschreibend oder generisch
Eintragungsfähigkeit wurde ggf. vorab geprüft
Es wurde geprüft, ob zusätzlich eine Wortmarke sinnvoll ist
Gestaltung entspricht der geplanten Nutzung im Geschäftsverkehr
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Fazit

Die Gestaltung einer Wort-/Bildmarke ist ein komplexer Vorgang mit rechtlicher Tragweite. Sie entscheidet nicht nur über die Eintragungsfähigkeit, sondern auch über den Schutzumfang, die Verteidigungsfähigkeit und den Markenwert. Wer eine Marke entwickeln oder absichern möchte, sollte frühzeitig darauf achten, dass das Design nicht nur ästhetisch, sondern auch rechtlich tragfähig ist.

Die Beispiele zeigen: Eine kreative, durchdachte Gestaltung kann beschreibende oder schwache Wortbestandteile aufwerten – eine rein dekorative Umrahmung reicht dagegen nicht. Je eigenständiger der grafische Ausdruck, desto größer die Chancen auf Eintragung und erfolgreichen Schutz.

Wenn Sie Ihre Marke entwickeln oder bewerten lassen möchten, begleite ich Sie gern bei Konzeption, rechtlicher Prüfung und Anmeldung – mit einem klaren Blick für Markenrecht, Designwirkung und strategische Absicherung.